Common use of Fahrdienst zu Ärzten und Behörden Clause in Contracts

Fahrdienst zu Ärzten und Behörden. Die versicherte Person wird bei Bedarf bis zu zweimal wöchentlich zu Behördengängen und Arztbesuchen ge- bracht und wieder abgeholt, wenn persönliches Erschei- nen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Fahrdienst zu Ärzten und Behörden. Die versicherte Person wird bei Bedarf bis zu zweimal wöchentlich zu Behördengängen und Arztbesuchen ge- bracht gebracht und wieder abgeholt, wenn persönliches Erschei- nen Er- scheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung