Fahrdienst zu Ärzten und Behörden. Die versicherte Person wird bei Bedarf bis zu zweimal wöchentlich zu Behördengängen und Arztbesuchen gebracht und wieder abgeholt, wenn persönliches Er- scheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist.
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Fahrdienst zu Ärzten und Behörden. Die versicherte Person wird bei Bedarf bis zu zweimal wöchentlich zu Behördengängen und Arztbesuchen gebracht ge- bracht und wieder abgeholt, wenn persönliches Er- scheinen Erschei- nen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist.
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