Common use of Fahrtkosten, Gesundheitsbescheinigung und Versicherungsschutz Clause in Contracts

Fahrtkosten, Gesundheitsbescheinigung und Versicherungsschutz. 7.1 Praxislernorte gelten als Unterrichtsorte außerhalb des Schulgrundstücks. Die Schülerbeförderung zwischen Wohnung und Praxislernort (Schulweg) richtet sich nach der Satzung des zuständigen Trägers der Schülerbeförderung. Über die Kosten für notwendige Wege zwischen Schule und Praxislernort (Unterrichtswege) entscheidet der Schulträger. Die Schule stimmt sich aus diesem Grunde vor Beginn des Haushaltsjahres mit dem Schulträger ab.

Appears in 3 contracts

Samples: www.ldvc.de, www.ldvc.de, www.ldvc.de

Fahrtkosten, Gesundheitsbescheinigung und Versicherungsschutz. 7.1 (1) Praxislernorte gelten als Unterrichtsorte außerhalb des Schulgrundstücks. Die Schülerbeförderung zwischen Wohnung und Praxislernort (Schulweg) richtet sich nach der Satzung des zuständigen Trägers der Schülerbeförderung. Über die Kosten für notwendige Wege zwischen Schule und Praxislernort (Unterrichtswege) entscheidet der Schulträger. Die Schule stimmt sich aus diesem Grunde vor Beginn des Haushaltsjahres mit dem Schulträger ab.

Appears in 1 contract

Samples: torhorst-gesamtschule.de

Fahrtkosten, Gesundheitsbescheinigung und Versicherungsschutz. 7.1 (1) Praxislernorte gelten als Unterrichtsorte außerhalb des Schulgrundstücks. Die Schülerbeförderung Schulbeförderung zwischen Wohnung und Praxislernort (Schulweg) richtet sich nach der Satzung des zuständigen Trägers der Schülerbeförderung. Über die Kosten für notwendige Wege zwischen Schule und Praxislernort (Unterrichtswege) entscheidet der Schulträger. Die Schule stimmt sich aus diesem Grunde vor Beginn des Haushaltsjahres mit dem Schulträger ab.

Appears in 1 contract

Samples: www.spreewald-schule.de