Common use of Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen Clause in Contracts

Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen. Für den Fonds werden Anteilklassen gebildet. Diese können sich im Hinblick auf Ertragsverwendung, Ausgabeaufschlag und Rücknah- meabschlag, Währung des Anteilwertes, Verwaltungsvergütung, Mindestanlagesumme oder eine Kombination dieser Merkmale un- terscheiden. Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer Gruppe von An- legern nicht über die Interessen eines anderen Anlegers oder einer anderen Anlegergruppe stellen. Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe Abschnitt „Abrechnung bei Anteilaus- gabe und -rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“ unter Ziffer 15.1.3 sowie 15.2 dieses Verkaufsprospekts.

Appears in 2 contracts

Samples: www.first-private.de, www.first-private.de

Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen. Für den Fonds werden Anteilklassen gebildet. Diese können sich im Hinblick auf Ertragsverwendung, Ausgabeaufschlag und Rücknah- meabschlag, Währung des Anteilwertes, Verwaltungsvergütung, Mindestanlagesumme oder eine Kombination dieser Merkmale un- terscheiden. Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer Gruppe von An- legern nicht über die Interessen eines anderen Anlegers oder einer anderen Anlegergruppe stellen. Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe Abschnitt „Abrechnung bei Anteilaus- gabe und -rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“ unter Ziffer 15.1.3 14.1.3 sowie 15.2 14.2 dieses Verkaufsprospekts.

Appears in 1 contract

Samples: www.first-private.de

Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen. Für den Fonds werden Anteilklassen gebildet. Diese können sich im Hinblick auf Ertragsverwendung, Ausgabeaufschlag und Rücknah- meabschlag, Währung des Anteilwertes, Verwaltungsvergütung, Mindestanlagesumme oder eine Kombination dieser Merkmale un- terscheiden. Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer Gruppe von An- legern nicht über die Interessen eines anderen Anlegers oder einer anderen Anlegergruppe stellen. Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe Abschnitt „Abrechnung bei Anteilaus- gabe und -rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“ unter Ziffer 15.1.3 14.1.3 sowie 15.2 Ziffer 14.2 dieses Verkaufsprospekts.

Appears in 1 contract

Samples: swisslife.tools.factsheetslive.com