Falschalarme Musterklauseln

Falschalarme. Bei vorsätzlich, wiederholt fahrlässig oder wiederholt durch technische Mängel verursachtem Falschalarm darf der LK Gifhorn nach Anhörung des Leistungsnehmers den Anschluss der ÜE zeitlich begrenzt und im Wiederholungsfall unbegrenzt sperren. Bei schweren Mängeln behält sich LK Gifhorn das Recht vor, die zuständige Ordnungsbehörde für die Bauaufsicht zu informieren.
Falschalarme. Bei vorsätzlich, wiederholt fahrlässig oder wiederholt durch technische Mängel verursachtem Falschalarm darf die Feuerwehr nach Anhörung des Betreibers den Anschluss der ÜE zeitlich begrenzt und im Wiederholungsfall unbegrenzt sperren. Bei schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor, die zuständige Ordnungsbehörde für die Bauaufsicht zu informieren.
Falschalarme. Die Kosten, die der Stadt Hameln durch den Einsatz der Feuerwehr auf Grund von Falschalarmen entstehen, werden dem Betreiber der BMA grundsätzlich auf Grundlage der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Hameln in Rechnung gestellt. Es ist für die Pflicht zum Kostenersatz unerheblich, ob ggf. Dritte den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.
Falschalarme. Die Kosten, die den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Leer durch den Einsatz der Feuerwehr aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlalarmen entstehen, werden dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt. Entgelte und Kostenersatz richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der “Gebührensatzung ”.
Falschalarme. Die Kosten, die der Stadt Emden durch den Einsatz der Feuerwehr aufgrund von Fehlalarmen entstehen, werden dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt. Entgelte und Kostenersatz richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der „Gebührensatzung Feuerwehr“.
Falschalarme. Die Kosten, die der Stadt Leverkusen durch den Einsatz der Feuerwehr aufgrund von nicht bestimmungsgemäßem Auslösen der Brandmeldeanlage entstehen, werden dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt. Es ist für die Pflicht zum Kostenersatz uner- heblich, ob ggf. Dritte den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Der Kostenersatz richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung der Satzung über Kos- tenersatz im Sinne von §52 Abs.2 bis 5, Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Verbindung mit der „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Leverkusen“ in der jeweils gültigen Fassung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.