Faxbox Musterklauseln

Faxbox. A1 bietet bei A1 E-Mail Business die Möglichkeit auch Faxe empfangen und senden zu können. Mit der Aktivierung der Faxbox wird der Mailbox eine Service Rufnummer aus dem Bereich 0810 9554 xxxxxx zugeordnet. Faxe können mittels E-Mailprogramm bzw. mittels Business Webmail versendet werden. Der Faxversand erfolgt, indem im „An Adressfeld“ die Zielrufnummer mit @xxxxxxxxx.xx erweitert wird. Am Faxgateway werden die Dateitypen .jpeg, .tif, .pdf und Postscript unterstützt. Eingehende Faxe werden der entsprechenden Mailbox in den Posteingang zugestellt und der Faxinhalt als .pdf Datei angehängt.
Faxbox. Jede Nebenstelle, der eine Voicebox zugeordnet ist, kann auf dieser Voicebox über eine spezielle Nebenstellennummer auch Faxe empfangen. Die Faxe können an ein „echtes“ Faxgerät weitergeleitet oder auch per Web-Interface am PC abgerufen werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.