Feasibility-Check (unverbindliche Verfügbarkeitsprüfung) Musterklauseln

Feasibility-Check (unverbindliche Verfügbarkeitsprüfung). Der PVE kann vor der Bestellung von einem VE-Service auf der Anschlussleitung einen Feasibility-Check durchführen. Der PVE kann die Verfügbarkeitsprüfung nach der Rufnummer oder nach Adresse durchführen. Die Verfügbarkeitsprüfung liefert folgende Ergebnisse: Virtuelle Entbündelung möglich: ja/nein Maximale Bandbreite (linerate) Bestellbare maximale VE-Service Bandbreite Hauptverteiler Code Hinweis, ob geeignete Verkehrsübergabe für den betreffenden DSLAM vorhanden ist DSLAM-ID und Hinweis, ob CoS Bandbreitendie Bandbreite je DSLAM bereits eingerichtet ist Kommen die Meldungen „geeignete Verkehrsübergabe für diesen DSLAM vorhanden: nein“ und/oder „DSLAM CoS Management eingerichtet: nein“, ist jedoch „Virtuelle Entbündelung möglich: ja“ und die „maximal bestellbare VE-Service Bandbreite: „ konnte ermittelt werden“, so muss der PVE vor der Bestellung des VE-Service für die Anschlussleitung dafür sorgen, dass die VE-Verkehrsübergabe und/oder das DSLAM CoS Management für den jeweiligen DSLAM von ihm bestellt werden. In diesem Fall ist eine Herstellung des betreffenden VE-Service auf der Anschlussleitung nicht möglich. Kommt die Meldung „Virtuelle Entbündelung möglich: nein“ ist Virtuelle Entbündelung an dem betreffenden Standort nicht verfügbar. Der PVE wird seinen Endkunden über diesen Umstand in angemessener Art und Weise informieren. In beiden Fällen kann zu diesem Zeitpunkt keine VE-Service Bestellung auf der betroffenen Anschlussleitung in den Systemen von A1 Telekom Austria eingelastet werden. Wird die Adresse nicht gefunden, kann der Feasibility-Check nicht durchgeführt werden. Der Feasibility-Check ist über das Web-Frontend verfügbar. Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 7.12.2010 Anhang 2 Betriebliches Handbuch Der PVE übermittelt folgende für die Bestellung eines VE-Service notwendigen Daten an A1 Telekom Austria: Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 19.1.2011 Anhang 2 Betriebliches Handbuch PVE interne Auftragsnummer Endkundenname – Xxxxxx, Vorname, Nachname Geburtsdatum: tt.mm.jjjj Rückrufnummer Privat / Firma Endkundenstandort – Strasse, Hausnummer, Block, Stiege, Stock, Tür, Postleitzahl, Ort Name, Adresse und Kontaktdaten des Endkunden Rückrufnummer TA Anschluss bereits vorhanden: ja/nein TA Anschluss (Vorwahl, Rufnummer) Herstellungsart (Neuherstellung, Umstellung, Umstellung mit Portierung) Bestellbare VE-Servicebandbreiten (Auswahlliste) Netzservice (Auswahlliste) PVE Wunschtermin...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.