Common use of Fehlende Besicherung der Darlehen Clause in Contracts

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt werden können. Dies könnte dazu führen, dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger Darlehensgeber im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Darlehensgeber nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensvertrag, Darlehensvertrag

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger Nachrangdarlehensgeber im Insolvenzfall des Darlehens- nehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche Zinszahlungs- ansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Nachrangdarlehensgeber nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig ge- leistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals Kapi- tals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Anlage 1 zu den Darlehensbedingungen – Risikohinweise Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert istes sich um unbesicherte Xxxxxxxx handelt, könnte der Anleger Darlehensnehmer im Insolvenzfall weder seine Forderung auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhältZinszahlung sicherstellen. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Darlehensgeber nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der ein- zelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden kön- nen oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass es zum teilweisen oder vollständigen vollstän- digen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensvertrag

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger Nachrangdarlehensgeber im Insolvenzfall des Darlehensneh- mers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche Zinszahlungsansprü- che aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der ein- zelnen Nachrangdarlehensgeber nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das die Darlehen unbesichert istsind, könnte der Anleger im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche Zinszahlungs- ansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht recht- zeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten ein- gesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer Dar- lehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt werden können. Dies könnte dazu führen, dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten ein- gesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer Darle- hensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt werden können. Dies könnte dazu führen, dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche Zinszahlungs- ansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger Nachrangdarlehensgeber im Insolvenzfall des Darlehens- nehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche Zinszahlungsan- sprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Nachrangdarlehensgeber nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden könnenkön- nen. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger Nachrangdarlehensgeber im Insolvenzfall des Darlehens- nehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche Zinszahlungs- ansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Nachrangdarlehensgeber nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig ge- leistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Samples: Darlehensbedingungen

Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche Zinszah- lungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger Darlehensgeber im Insolvenzfall des Darlehens- nehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche Zins- zahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Darlehensgeber nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen vollstän- digen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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Fehlende Besicherung der Darlehen. Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere iIm Insolvenzfall könnte dies dazu führenfüh- ren, dass die Ansprüche des Anlegers der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt durch- gesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

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