Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn Musterklauseln

Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn. 30.1 Unverschuldete Absenzen wegen Unfall, Krankheit, Erfüllung öffent- licher Pflichten, Militärdienst und Ausübung eines öffentlichen Am- tes werden nicht mit den Ferien verrechnet, wenn die Gesamtdauer aller dieser Abwesenheitsgründe im Kalenderjahr weniger als drei Monate beträgt. Bei länger dauernder Arbeitsverhinderung können die Ferien für jeden vollen Absenzmonat um je einen Zwölftel ge- kürzt werden. Die zwei ersten Monate fallen dabei ausser Betracht.
Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn. Art. 33 Feiertage
Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn. Art. 31 Feiertage
Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn. 29.1 Ist der Arbeitnehmer durch sein Verschulden während des Kalenderjahres insgesamt um mehr als einen Monat an der Arbeitsleistung verhindert, so kann der Arbeitgeber die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung um 1/12 kürzen.
Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn. 1 Wird der Arbeitnehmer während eines Dienstjahres insgesamt um mehr als zwei Monate an der Arbeitsleistung verhindert, so kann der Arbeitgeber die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung kürzen. Beträgt die Ver- hinderung insgesamt nicht mehr als zwei Monate und ist sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes ohne Ver- schulden des Arbeitnehmers verursacht, so dürfen die Ferien nicht gekürzt werden.
Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn. Art. 27 Feiertage / Samstagsarbeit
Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn. 29.1 Ist der Arbeitnehmende unverschuldet aus Gründen, die in seiner Person liegen an der Arbeitsleistung verhindert (Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, obligatorischer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst usw.), so wird der Ferienanspruch für jeden vollen Monat ab und inklusive dem zweiten Monat (ab und inklusive dem dritten Monat im Falle von Schwangerschaft) der Absenz um 1/12 gekürzt; an diese Zeit nicht angerechnet werden darf die Zeit, während die Arbeitnehmende die Mutterschaftsentschädigung gemäss Erwerbsersatzgesetz bezieht. Für den ersten Absenzmonat wird somit keine Ferienkürzung vorgenommen.
Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn a) Kürzung der Ferien1)
Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn 

Related to Ferienkürzung, Ferienzeitpunkt, Ferienlohn

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.