Common use of Fernsehen und Radio (TV) Clause in Contracts

Fernsehen und Radio (TV). nordischnet übergibt am Netzabschlussgerät, sofern der Kunde das Produkt beauftragt hat, Rundfunksignale für Radio­ und Fernsehprogramme, die von techni­ schen Rundfunksendern ausgesendet werden und am Ort der zentralen Empfangs­ einrichtungen von nordischnet mit herkömmlichem Antennenaufwand in technisch ausreichender Qualität empfangbar sind (Grundversorgung) und/oder je nach Vertragstyp die Erweiterung um zusätzliche analoge und digitale Programme sowie Pay-TV-Programme und interaktive Dienste. Ein Anspruch auf Ausstrahlung eines bestimmten Programms außerhalb der Grundversorgung besteht nicht. Die Anzahl der dem Kunden tatsächlich zur Verfügung stehenden Radio­ und Fernsehprogram­ me ist abhängig von dem jeweils beauftragten Produkt von nordischnet. Der Kunde ist selbst für den ordnungsgemäßen Zustand der Kundenanlage verantwortlich. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der für den Vertrag gültigen Senderliste. Der Empfang einiger Programme (HD und Pay-TV) setzt neben einer Smartcard ein CI+-Modul bzw. einen DVB-C-Kabelreceiver voraus. Voraussetzung ist ein vorhandener oder gleichzeitig bei nordischnet beauftragter Glasfaseranschluss inklusive eines Glasfaserproduktes mit mindestens einer weiteren Leistung, wie Internet und/oder Telefon. Sofern nordischnet Pay-TV-Programme und Video-on-Demand-Dienste anbietet, erfolgt die Nutzung durch den Kunden nur gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den jeweils gültigen Preisverzeichnissen. nordischnet ist nicht für die Inhalte der von Dritten veranstalteten Programme verant­ wortlich, sondern übermittelt diese nur dem Kunden. nordischnet behält sich vor, aus zwingenden, technischen oder betrieblichen Grün­ den im jeweils unbedingt erforderlichen und dem Kunden zumutbaren Umfang, etwa bei senderseitig bedingten Änderungen, bei Beschränkungen oder Einstellung von Programmen, aus lizenzrechtlichen Gründen, bei Gesetz­ oder Rechtsprechungs­ änderungen sowie bei Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie etwa der Landesmedienanstalten, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle zu ergänzen, zu erweitern oder zu verändern. Der Kunde wird von nordischnet unverzüglich über bevorstehende Änderungen informiert. Der Kunde hat das Recht, den betroffenen Rundfunkdienst binnen sechs Wochen nach Zugang der vorgenannten Information zu kündigen. Spricht der Kunde die Kündigung wirksam aus, so wird ihm das Entgelt für den betroffenen Rundfunkdienst für den Zeitraum ab Wirksamwerden der Änderung bis zur Vertragsbeendigung nicht in Rech­ nung gestellt. Der Kunde hat seine Pflicht zur Erbringung des Rundfunkbeitrages gegenüber der zuständigen Landesrundfunkanstalt selbstständig zu erfüllen. Kunden sind nicht berechtigt: die Signale zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten, die Signale für den Gebrauch außerhalb ihrer Räumlichkeiten zu kopieren, umzu­ leiten oder weiterzuleiten, für die Nutzung der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen, oder Dritten vom privaten Gebrauch z. B. urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzungen zu erlauben.

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Samples: www.nordischnet.de, www.nordischnet.de

Fernsehen und Radio (TV). nordischnet teranet übergibt am Netzabschlussgerät, sofern der Kunde das Produkt beauftragt hat, Rundfunksignale für Radio­ Radio- und Fernsehprogramme, die von techni­ schen technischen Rundfunksendern ausgesendet werden und am Ort der zentralen Empfangs­ einrichtungen Empfangseinrichtungen von nordischnet teranet mit herkömmlichem Antennenaufwand in technisch ausreichender Qualität empfangbar sind (Grundversorgung) und/und/ oder je nach Vertragstyp die Erweiterung um zusätzliche analoge und digitale Programme sowie Pay-TV-Programme und interaktive Dienste. Ein Anspruch auf Ausstrahlung eines bestimmten Programms außerhalb der Grundversorgung besteht nicht. Die Anzahl der dem Kunden tatsächlich zur Verfügung stehenden Radio­ Radio- und Fernsehprogram­ me Fernsehprogramme ist abhängig von dem jeweils beauftragten Produkt von nordischnetteranet. Der Kunde ist selbst für den ordnungsgemäßen Zustand der Kundenanlage verantwortlich. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der für den Vertrag gültigen Senderliste. Der Empfang einiger Programme (HD und Pay-TV) setzt neben einer Smartcard ein CI+-Modul bzw. einen DVB-C-Kabelreceiver voraus. Voraussetzung ist ein vorhandener oder gleichzeitig bei nordischnet teranet beauftragter Glasfaseranschluss inklusive eines Glasfaserproduktes mit mindestens einer weiteren Leistung, wie Internet und/oder Telefon. Sofern nordischnet teranet Pay-TV-Programme und Video-on-Demand-Dienste anbietet, erfolgt die Nutzung durch den Kunden nur gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den jeweils gültigen Preisverzeichnissen. nordischnet teranet ist nicht für die Inhalte der von Dritten veranstalteten Programme verant­ wortlichverantwortlich, sondern übermittelt diese nur dem Kunden. nordischnet teranet behält sich vor, aus zwingenden, technischen oder betrieblichen Grün­ den Gründen im jeweils unbedingt erforderlichen und dem Kunden zumutbaren Umfang, etwa bei senderseitig bedingten Änderungen, bei Beschränkungen oder Einstellung von Programmen, aus lizenzrechtlichen Gründen, bei Gesetz­ Gesetz- oder Rechtsprechungs­ änderungen Rechtsprechungsänderungen sowie bei Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie etwa der Landesmedienanstalten, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle zu ergänzen, zu erweitern oder zu verändern. Der Kunde wird von nordischnet teranet unverzüglich über bevorstehende Änderungen informiert. Der Kunde hat das Recht, den betroffenen Rundfunkdienst binnen sechs Wochen nach Zugang der vorgenannten Information zu kündigen. Spricht der Kunde die Kündigung wirksam aus, so wird ihm das Entgelt für den betroffenen Rundfunkdienst für den Zeitraum ab Wirksamwerden der Änderung bis zur Vertragsbeendigung nicht in Rech­ nung Rechnung gestellt. Der Kunde hat seine Pflicht zur Erbringung des Rundfunkbeitrages gegenüber der zuständigen Landesrundfunkanstalt selbstständig zu erfüllen. Kunden sind nicht berechtigt: die Signale zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten, die Signale für den Gebrauch außerhalb ihrer Räumlichkeiten zu kopieren, umzu­ leiten umzuleiten oder weiterzuleiten, für die Nutzung der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen, oder Dritten vom privaten Gebrauch z. B. urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzungen zu erlauben.

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Samples: www.teranet.de

Fernsehen und Radio (TV). nordischnet teranet übergibt am Netzabschlussgerät, sofern der Kunde das Produkt beauftragt hat, Rundfunksignale für Radio­ Radio- und Fernsehprogramme, die von techni­ schen technischen Rundfunksendern ausgesendet werden und am Ort der zentralen Empfangs­ einrichtungen Empfangseinrichtungen von nordischnet teranet mit herkömmlichem Antennenaufwand in technisch ausreichender Qualität empfangbar sind (Grundversorgung) und/und/ oder je nach Vertragstyp die Erweiterung um zusätzliche analoge und digitale Programme Programme, sowie Pay-TV-Programme und interaktive Dienste. Ein Anspruch auf Ausstrahlung eines bestimmten Programms außerhalb der Grundversorgung besteht nicht. Die Anzahl der dem Kunden tatsächlich zur Verfügung stehenden Radio­ Radio- und Fernsehprogram­ me Fernsehprogramme ist abhängig von dem jeweils beauftragten Produkt von nordischnetteranet. Der Kunde ist selbst für den ordnungsgemäßen Zustand der Kundenanlage verantwortlich. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der für den Vertrag gültigen Senderliste. Der Empfang einiger Programme (HD und Pay-TV) setzt neben einer Smartcard ein CI+-Modul CI+- Modul bzw. einen DVB-C-Kabelreceiver voraus. Voraussetzung Voraussetzungen ist ein vorhandener oder gleichzeitig bei nordischnet teranet beauftragter Glasfaseranschluss inklusive eines Glasfaserproduktes mit mindestens einer weiteren Leistung, wie Internet und/oder Telefon. Sofern nordischnet teranet Pay-TV-Programme und Video-on-Demanddemand-Dienste anbietet, erfolgt die Nutzung durch den Kunden nur gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den jeweils gültigen Preisverzeichnissen. nordischnet teranet ist nicht für die Inhalte der von Dritten veranstalteten Programme verant­ wortlichverantwortlich, sondern übermittelt diese nur zu dem Kunden. nordischnet teranet behält sich vor, aus zwingenden, technischen oder betrieblichen Grün­ den Gründen im jeweils unbedingt erforderlichen und dem Kunden zumutbaren Umfang, etwa bei senderseitig bedingten Änderungen, bei Beschränkungen oder Einstellung von Programmen, aus lizenzrechtlichen Gründen, bei Gesetz­ Gesetz- oder Rechtsprechungs­ änderungen Rechtsprechungsänderungen sowie bei Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie etwa der Landesmedienanstalten, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle zu ergänzen, zu erweitern oder zu verändern. Der Kunde wird von nordischnet teranet unverzüglich über bevorstehende Änderungen informiert. Der Kunde hat das Recht, den betroffenen Rundfunkdienst binnen sechs Wochen nach Zugang der vorgenannten Information zu kündigen. Spricht der Kunde die Kündigung wirksam aus, so wird ihm das Entgelt für den betroffenen Rundfunkdienst für den Zeitraum ab Wirksamwerden der Änderung bis zur Vertragsbeendigung nicht in Rech­ nung Rechnung gestellt. Der Kunde hat seine Pflicht zur Erbringung des Rundfunkbeitrages gegenüber der zuständigen Landesrundfunkanstalt selbstständig zu erfüllen. Kunden sind nicht berechtigt: die Signale zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten, die Signale für den Gebrauch außerhalb ihrer Räumlichkeiten zu kopieren, umzu­ leiten umzuleiten oder weiterzuleiten, für die Nutzung der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen, oder Dritten vom privaten Gebrauch z. B. urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzungen zu erlauben.

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Samples: www.teranet.de