Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers. b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausrat Versicherung, Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung Woh- nung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze Prä- miensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig zeitan- teilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung Woh- nung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie Versiche- rungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig zeit- anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze Prämien- sätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform Schriftform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des VersicherersVer- sicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter ver- änderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen bishe- rigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen Tarif- bestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie des Beitrags aufgrund veränderter Prämiensätze Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang Zu- gang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit Wirksam- keit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Glasversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit Wirk- samkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des VersicherersVersi- cherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter verän- derter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksamwirk- sam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen bis- herigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze Prä- miensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig zeitantei- lig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die der Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Glasversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang Zu gang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Versiche rungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig zeit anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenbeanspru chen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung Woh- nung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes Selbstbehal- tes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigenkün- digen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgener- folgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie Versi- cherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung Woh- nung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.. VHB-CIFpro-2018_12.2017/01
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes Selbstbehal- tes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigenkün- digen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgener- folgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen gül- tigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze Prämi- ensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie Versicherungs- nehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Versicherungsbedingungen