Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gülti- gen Tarifbestimmungen des Versicherers. b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämien sätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versiche- rungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätes- tens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhö- hung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungs- nehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gülti- gen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämien Prämien- sätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versiche- rungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätes- tens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhö- hung Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungs- nehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gülti- gen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämien sätze Prämiensät- ze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes Selbstbehalts kann der Versiche- rungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätes- tens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhö- hung Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungs- nehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gülti- gen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämien sätze Prämiensät- ze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes Selbstbehalts kann der Versiche- rungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätes- tens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhö- hung Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungs- nehmer die Prämie den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Versicherungsbedingungen