Festpreise. Die vereinbarten Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise. Änderungen von Löhnen und/oder Materialpreisen führen nicht zu einer Preisanpassung. §2 (3) VOB/B und §313 BGB bleiben unberührt.
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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag, Werkvertrag
Festpreise. Die vereinbarten Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise. Änderungen von Löhnen und/oder Materialpreisen führen nicht zu einer Preisanpassung. §§ 2 (3) VOB/B und §§ 313 BGB bleiben unberührt.
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Samples: Werkvertrag