Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. 1 Die Bank verlangt vom Vertragspartner eine Erklärung darüber, wer an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist.
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Samples: www.gkb.ch, www.finma.ch, www.finma.ch
Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. 1 Die Bank verlangt vom Vertragspartner eine Erklärung darüber, wer an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist.
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