Feuchtigkeit Musterklauseln

Feuchtigkeit. (Nach ISO 712 kalibriert) Alle Gruppen max 15,0%.
Feuchtigkeit. Die gesamte Konstruktion muss gegen übliche Feuchtigkeitseinwirkungen, wie veränderliche relative Luftfeuchtigkeit, unempfindlich sein. Konstruktionsbestandteile aus Metall müssen entweder nicht rostend oder durch Verzinken dauerhaft gegen Korrosion geschützt sein. Die Nutzerrichtlinien des jeweiligen Herstellers sind dem Angebot beizulegen.

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  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Zuständigkeit Die ersuchte Vertragspartei ist nicht zur Erteilung von Auskünften verpflichtet, die weder ihren Behörden vorliegen noch im Besitz oder in der Verfügungsmacht von Personen in ihrem Hoheitsgebiet sind.

  • Nachhaltigkeit Bestimmte Fonds der Gesellschaft beabsichtigen, einen Basiswert nachzubilden, der Wertpapiere nach bestimmten Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social und Governance - ESG) auswählt. Diese Fonds lassen sich durch den Zusatz „ESG“ im Fondsnamen erkennen. Die ESG-Standards des Basiswerts begrenzen die Anzahl der Wertpapiere, die für eine Aufnahme in den Basiswert geeignet sind. Aus diesem Grund kann der Basiswert und demzufolge der Fonds eine stärkere Gewichtung in Wertpapieren, Branchensektoren oder Ländern aufweisen, die eine schlechtere Wertentwicklung erzielen als der Markt insgesamt oder als andere Fonds, die bei ihrer Auswahl ESG-Standards berücksichtigen bzw. Fonds, die diese Standards nicht beachten. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Einstufung eines Fonds als „ESG“ lediglich auf der Tatsache basiert, dass der Basiswert beabsichtigt, ein ESG-Screening gemäß den vom Administrator des Basiswerts festgelegten ESG-Standards bzw. -Schwellenwerten anzuwenden. Weder die Gesellschaft noch ihre Dienstleister geben Zusicherungen oder etwas anderes dahingehend ab, dass ein Fonds ESG-Kriterien erfüllt oder dass ein Basiswert geeignet ist, den Kriterien eines Anlegers in Bezug auf Mindest- ESG-Standards oder anderweitig zu entsprechen. Den Anlegern wird geraten, ihre eigene Prüfung vorzunehmen, ob ein mit „ESG“ bezeichneter Fonds oder sein Basiswert ihren eigenen ESG-Kriterien entspricht. Siehe auch das Kapitel „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR“.

  • Fälligkeit Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.

  • Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt worden ist.