Getreide Musterklauseln

Getreide. 1) Qualitätsanforderungen Feuchte Naturalgewicht Protein Fallzahl E-Weizen max. 14,5% min. 78 kg/hl min. 14,0% min. 275 sec. A-Weizen max. 14,5% min. 78 kg/hl min. 13,0% min. 250 sec. B-Weizen max. 14,5% min. 77 kg/hl min. 12,0% min. 230 sec. F-Weizen max. 14,5% min. 72 kg/hl Gerste max. 14,5% min. 63 kg/hl Brotroggen max. 14,5% min. 72 kg/hl min. 120 sec. Futterroggen max. 14,5% min. 70 kg/hl Triticale max. 14,5% min. 70 kg/hl Xxxxx xxx. 14,5% min. 54 kg/hl Die Trocknungskosten zum Zeitpunkt der Lieferung sind den Anlagen für die entsprechende Kultur zu entnehmen. Abzug für Trocknungskosten erfolgt ab 14,6 % Feuchte. Basis: 14,0%, Abzug ab 14,6 % Feuchte Abzug 14,6% bis 16,0% 1 : 1,3 16,1% bis 19,5% 1 : 1,4 19,6% bis 23,0% 1 : 1,5 ab 23,1% 1 : 1,6 Das Naturalgewicht in feuchtem Getreide wird je Prozent Überfeuchte um 0,5% kg/hl angehoben. Bei Unterschreitung des Naturalgewichts werden Abzüge im Verhältnis von 1:1 zum Kontraktpreis abgerechnet. Bei Unterschreitung von mehr als 2 kg/hl behält sich der Käufer vor, eine Neubewertung der gelieferten Ware vorzunehmen. Übernaturalgewicht wird nicht vergütet.
Getreide. Xxxxx, Buchweizen ungeschält, Xxxxxxxx, Quinoa, Mais UrDinkel Kernotto 500gr und 5kg UrDinkel, Roggen, Weizen, Einkorn, Hafer, Emmer, Dinkel, Durumweizen, Triticale, Gerste Die Anerkennung der Produkte (Knospe Bio Suisse, Knospe Bio, Umstellungs-Knospe oder Hilfsstoff-Knospe) ist auf Etiketten und Lieferpapieren angegeben. Diese Produkte werden jährlich auf die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien und Weisungen kontrolliert und zertifiziert. Für die Vermarktung unter der Knospe müssen die Produkte auch auf dem aktuellen Biozertifikat mit dem Vermerk "Bio Suisse" aufgeführt sein. Diese Urkunde ist gültig bis am 31.12.2023. Bio Suisse Xxxx Xxxxxxxx Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx Leiter Qualitätssicherung und -entwicklung Xxxxxxxxx XX Xxxxxxxxx 000 0000 Xxxxxxx (Xxxxxxx) ist Lizenznehmer der Bio Suisse und gemäss Knospe-Lizenzvertrag vom 16.03.2011 berechtigt, für folgende lizenzierte Produkte die eingetragene Marke «Knospe» zu verwenden. Hülsenfrüchte getrocknet Linsen, Lupine, Eiweisserbsen, Ackerbohnen Die Anerkennung der Produkte (Knospe Bio Suisse, Knospe Bio, Umstellungs-Knospe oder Hilfsstoff-Knospe) ist auf Etiketten und Lieferpapieren angegeben. Diese Produkte werden jährlich auf die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien und Weisungen kontrolliert und zertifiziert. Für die Vermarktung unter der Knospe müssen die Produkte auch auf dem aktuellen Biozertifikat mit dem Vermerk "Bio Suisse" aufgeführt sein. Diese Urkunde ist gültig bis am 31.12.2023. Bio Suisse Xxxx Xxxxxxxx Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx Leiter Qualitätssicherung und -entwicklung Xxxxxxxxx XX Xxxxxxxxx 000 0000 Xxxxxxx (Xxxxxxx) ist Lizenznehmer der Bio Suisse und gemäss Knospe-Lizenzvertrag vom 16.03.2011 berechtigt, für folgende lizenzierte Produkte die eingetragene Marke «Knospe» zu verwenden. Sojabohnen, Rapssaat, Leinsamen, Sonnenblumenkerne, Mohn, Sesam, Senfsamen Die Anerkennung der Produkte (Knospe Bio Suisse, Knospe Bio, Umstellungs-Knospe oder Hilfsstoff-Knospe) ist auf Etiketten und Lieferpapieren angegeben. Diese Produkte werden jährlich auf die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien und Weisungen kontrolliert und zertifiziert. Für die Vermarktung unter der Knospe müssen die Produkte auch auf dem aktuellen Biozertifikat mit dem Vermerk "Bio Suisse" aufgeführt sein. Diese Urkunde ist gültig bis am 31.12.2023. Bio Suisse Xxxx Xxxxxxxx Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx Leiter Qualitätssicherung und -entwicklung Xxxxxxxxx XX Xxxxxxxxx 000 0000 Xxxxxxx (Xxxxxxx) ist Lizenznehmer der ...
Getreide. Die Ware gilt als gesund und handelsüblich, sofern sie frei von Schimmel, lebenden sowie toten Schädlingen und artfremden Geruch ist. Des Weiteren muss sie den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Ware darf nicht von mit Klärschlamm gedüngten Flächen stammen.
Getreide. Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Emmer, Einkorn, Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge, Erbsen-Getreidegemenge Mais Körner-, Silo-, Grün-, Saat- und Popcornmais 1.300,– Kartoffel, Topinambur, Kren 2.900,– Hackfrüchte Zucker- und Futterrüben 2.350,– Ölkürbis 1.450,– Sojabohne, Körnerraps, Sonnenblume, Ackerbohne, Körnererbse, Platterb- Öl- und Eiweiß- pflanzen Alternativ- pflanzen se, Ackerlupine, Öl- und Faserlein, Wicke, Rübsen, Senfsamen, Ölrettich, Linsen, Kichererbse Xxxxx, Öldistel, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Grassamen, Heil- und Gewürzpflanzen, Leindotter, Amarant, Quinoa, Energiegras, Miscanthus, Durchwachsene Silphie, Sudangras, Sorghum, Kleesamen, Buchweizen, Phacelia Weintrauben 3.200,– Grünland Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide Ackerfutter Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter Feldgemüse Kulturen mit Versicherungssumme laut Antrag 440,– je Schnitt Kolbenfusarien an Körner-/Silo-/Popcornmais (ab dem Stadium „Frühe Milchreife“): • 14 % der Versicherungssumme, die nicht direkt von Hagel betroffen ist, wenn mindestens 2 % der Körner von Hagel beschädigt wurden. • 80 % der Versicherungssumme, wenn mindestens 10 % der Körner von Hagel beschädigt wurden und das gesamte Erntegut nachweislich vernichtet wird. Nichtverwertbarkeit von Mohn: 80 % der Versicherungssumme Sie erhalten 12 Euro pro Rundballen und 1,50 Euro pro m2 Fahrsilofolie.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.