Feuerwehrinformations- und Bediensystem Musterklauseln

Feuerwehrinformations- und Bediensystem. Das FIBS ist im Feuerwehrzugangsbereich des Objektes in einer Höhe von 1,40 m, gemessen zwischen Fußboden und Mitte Bedienfeld anzubringen. Der Standort ist mit dem zuständigen Brandschutzprüfer und der Feuerwehr Hameln abzustimmen. Der Weg zum FIBS ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen und muss jederzeit ungehindert zugänglich sein. Das FIBS dient als abgesetzte Feuerwehranlaufstelle und muss neben den Übertragungseinrichtungen auch die Aufbewahrung der Feuerwehrlaufkarten für das Gesamtobjekt beinhalten. In das FIBS ist ein Handdruckmelder der BMA zu installieren, wenn nicht in unmittelbarer Nähe von 3 Meter keine weitere Handauslösung zur Verfügung steht.) Der Halbzylinder für die Schließung des FIBS wird von der Feuerwehr Hameln kostenpflichtig bereitgestellt.
Feuerwehrinformations- und Bediensystem. Das FIBS ist im Feuerwehrzugangsbereich des Objektes in einer Höhe von 1,60 m, gemessen zwischen Fußboden und Mitte Bedienfeld anzubringen. Die Lichtverhältnisse müssen derart sein, dass die Beschriftungen und optischen Anzeigen des Bedienfeldes und des Anzeigetab- leaus gut gesehen und gelesen werden können. Der Standort ist mit dem zuständigen Brand- schutzprüfer und der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Der Weg zum FIBS ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Das FIBS muss jederzeit ungehindert zugänglich sein. Das FIBS dient als abgesetzte Feuerwehranlaufstelle für das FAT nach DIN 14662, FBF nach DIN 14661 und muss neben den Übertragungseinrichtungen auch die Aufbewahrung der Feuerwehrlaufkarten für das Gesamtobjekt beinhalten. Die Bezugsmöglichkeit des Halbzylinders für die Schließung des FIBS ist über den zuständige Fachdienst der Stadt bzw. Samtgemeinde oder Gemeinde zu ermitteln. Der Halbzylinder ist vom Teilnehmer der BMA kostenpflichtig bereit zu stellen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.