Finanzierungsplan Musterklauseln

Finanzierungsplan. Unter „öffentliche Mittel“ weisen Sie bitte – sofern beantragt – den GA­Zuschuss (nur Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“), Investitionszulagen oder sonstige „öffent­ liche Mittel“ jeweils mit einer kurzen Bezeichnung und der Höhe aus. Sofern die Höhe „öffentlicher Mittel“ noch nicht feststeht, geben Sie bitte die Höhe der erwarteten „öffentlichen Mittel“ an. Sofern Finanzierungslücken bzw. ­überschüsse entstehen, können die hier beantragten Kredite aufgestockt bzw. gekürzt werden. Dabei ist kenntlich zu machen, ob „öffentliche Mittel“ in Form einer Zulage/eines Zuschusses oder als Kredit gewährt wurden. Reichen die vorhandenen Zeilen nicht aus, können weitere „öffentliche Mittel“ in der Zeile unter „Sonstige“ angegeben werden, wobei diese jedoch als „öffentliche Mittel“ zu kennzeichnen sind. Keines­ falls dürfen „öffentliche Mittel“ in den Bankkrediten enthalten sein. Bei Krediten aus öffentlichen Mitteln, insbesondere ERP­Mitteln, sind die hier unter „öffentliche Mittel“ gemachten Angaben subventionserhebliche Angaben im Sinne von § 264 StGB in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz. Bei Anträgen in den Kreditprogrammen zur Finanzierung von Beteiligungen geben Sie bitte in der Zeile „Sonstige“ den Eigenanteil des Beteiligungsgebers separat an. Sofern in den Programm­Merkblättern ausdrücklich erwähnt, ist auch Neben­ erwerb zugelassen. Die Angabe der Gesamtmarge dient zur Erstellung eines individuellen Tilgungs­ planes für annuitätische Darlehen, bei denen von der Standardmarge abge­ wichen wird. Für Xxxxxxxx mit risikogerechter Verzinsung geben Sie in diesem Feld bitte stets Ihre Angebotsmarge an. Die Statistischen Beiblätter (soweit erforderlich) für gewerbliche Anträge an die KfW können auch vom Antragsteller direkt an die KfW geschickt werden. Bitte geben Sie in diesem Fall an, auf welchen KfW­Antrag (Kreditprogramme und Adresse des Antragstellers) sich das Statistische Beiblatt bezieht. Bitte setzen Sie den jeweiligen Einzelumsatz bzw. Gruppenumsatz aus dem letz­ ten verfügbaren Jahresabschluss des geförderten Unternehmens ein. Bitte beachten Sie die Regelungen in unserem Merkblatt zur KMU­Definition der Europäischen Kommission (KfW­Form Nr. 600 000 0196 in der Rubrik „Service“ der KfW­Internetplattform (xxx.xxx.xx) abrufbar) sowie die ggf. in den Pro­ gramm­Merkblättern enthaltenen abweichenden Bestimmungen. In Ziffer 4.1 ist anzugeben, ob es sich bei dem zu fördernden Unternehme...
Finanzierungsplan. 1 Es gilt der von der Verwaltungskommission beschlossene, von der Aufsichtsbehörde genehmigte und auf 1. Januar 2014 in Kraft gesetzte Finanzierungsplan, der vorsieht, dass der Zieldeckungs- grad von 100 Prozent bis Ende des Jahres 2051 erreicht wird.
Finanzierungsplan. 9.1 Personalausgaben €
Finanzierungsplan. Eigenleistungen können nur als förderfähige Ausgaben anerkannt werden, wenn sie aktiviert werden oder dem Finanzamt in anderer Weise nachgewiesen und von diesem anerkannt werden. Dieses ist uns kurz zu bestätigen. Unter "Sonstige öffentliche Mittel" weisen Sie bitte - sofern beantragt – den GA-Zuschuss (nur Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") oder sonstige "öffentliche Mittel" (z.B. Kapital für Gründung) jeweils mit einer kurzen Bezeichnung und der Höhe aus. Sofern die Höhe der "öffentlichen Mittel" noch nicht feststeht, geben Sie bitte die Höhe der erwarteten "öffentlichen Mittel" an. Sofern Finanzierungslücken entstehen, sind diese durch weitere Eigen- und/oder Fremdmittel zu schließen. Dabei ist kenntlich zu machen, ob "öffentliche Mittel" in Form eines Zuschusses oder als Kredit gewährt wurden. Reichen die vorhandenen Zeichen nicht aus, können weitere "öffentliche Mittel" in der Zeile unter "Sonstige" angegeben werden, wobei diese jedoch als "öffentliche Mittel" zu kennzeichnen sind. Keinesfalls dürfen "öffentliche Mittel" in den Bankkrediten enthalten sein. Bei Krediten aus öffentlichen Mitteln sind die hier unter "öffentliche Mittel" gemachten Angaben subventionserhebliche Angaben im Sinne des § 264 StGB in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz.
Finanzierungsplan. Mittelherkunft Zinssatz Auszahlung Laufzeit/ Tilgungsart Angaben in Euro x. X. Xxxxxxxx, Freijahre feste Tilgungs- ERP, KfW raten = R o. ä. % % Annuität = A zu garantieren
Finanzierungsplan. Ausgabepreis (Nominalwert Einlage, Veröffentlichung)

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.