Finanzwirtschaftliche Risikosteuerung Musterklauseln

Finanzwirtschaftliche Risikosteuerung. Die VNG H&V ist insbesondere Risiken aus der Änderung von Rohstoffpreisen, Devisenkursen und Zinssätzen sowie Kreditrisiken ausgesetzt. Die grundsätzlich konservative Ausrichtung des Unternehmens spiegelt sich in seinem systematischen Finanzrisikomanagement wider. Die Funktionen des Handels, der Abwicklung und des Finanzrisikocontrollings sind organisatorisch voneinander getrennt. Die im Rahmen des Finanzrisikomanagements eingesetzten derivativen Standard-Finanzinstru- mente dienen ausschließlich dazu, vorhandene Risiken aus Grundgeschäften abzusichern. Wa- rentermingeschäfte werden zum Management von Preisrisiken aus Gaseinkaufs- und Gasverkaufsverträgen eingesetzt. Zur täglichen Messung und Überwachung dieser Risiken werden statistische Risikomaße herangezogen und die potenziellen Barwertänderungen des Handelsportfolios limitiert. Fremdwährungs- und Zinsexposures der Gesellschaft werden, sofern möglich, bei der Muttergesellschaft VNG AG konzentriert und abgesichert. Verträge mit Konzerngesellschaften außerhalb der Eurozone werden grundsätzlich in deren Heimatwährung abgeschlossen. Als Sicherungsinstrumente werden überwiegend Devisentermingeschäfte und natürliche Portfoliohedgeeffekte berücksichtigt. Durch einen ausreichenden Bestand an Liquiditätsreserven in Form von fest zugesagten Kreditlinien sowie durch die Optimierung der gruppeninternen Liquiditätsallokation ist die Zahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistet. Kernelemente der Konzernfinanzierung der VNG-Gruppe sind eine solide Konsortialkreditlinie und Schuldscheindarlehen mit verschiedenen Finanzierungspartnern. In der jahresübergreifenden rollierenden Liquiditätsplanung aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird regelmäßig der künftige Spitzenfinanzierungsbedarf ermittelt. Dieser Bedarf ist durch die Finanzierungslinie bei VNG AG stets ausreichend gedeckt.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.