Chancen Und Risikobericht Musterklauseln

Chancen Und Risikobericht. Unter Beachtung der individuellen Situation der SKW P ergeben sich Chancen und Ri- siken der Geschäftstätigkeit, die jedoch nicht auf einen begrenzten Bereich, sondern im Zusammenhang auf alle primären und sekundären Leistungsbereiche einwirken. Anlagen und Standortsicherheit: Mit den Anlagen zur Ammoniak- und Harnstoffproduk- tion unterliegt die SKW P den Anforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzge- setz (BImSchG). Somit kommt den damit verbundenen Risiken ein hoher Stellenwert zu. Durch vorbeugende Instandhaltung, zeitnahe Investition und die ständige Sicherstellung von qualifiziertem Personal mittels Auswahl- und Schulungsprozessen, bestehen seit Jahren unserer Einschätzung nach wirkungsvolle Maßnahmen. Diese sind aus unserer Sicht geeignet, die technische Anlagenverfügbarkeit als weiteres Geschäftsrisiko auf ei- nem hohen Niveau zu halten. Diese Risikopositionen haben sich gegenüber 2022 nicht wesentlich verändert. Energie- und Rohstoffversorgung: Zu den wirtschaftlich bedeutendsten Risiken/Chancen zählen für uns als energieintensiver Produktionsstandort die Entwicklung der Energie- und Rohstoffpreise, die Liefersicherheit sowie die Auswirkung von etwaigen neuen ge- setzlichen Regelungen. In Verbindung mit der Marktpreisentwicklung unserer Absatz- produkte wirken diese Risiken unmittelbar auf das Geschäftsergebnis und die Liquidität. Der anhaltende russische Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die Lage im Nahen Osten nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7.10.2023 erhöhen unserer Einschätzung nach, die vorgenannten Risiken. Bedingt durch weltweite Sanktionen gegen russische Exportgüter, insbesondere auf Energien wie Öl und Erdgas, blieben die Weltmarktpreise für Erdgas ausgesprochen volatil, auch wenn die Extremwerte aus dem Jahr 2022 aus- blieben. In der Folge bewegten sich auch die Strompreise weiterhin sehr volatil. Davon losgelöst verhielten sich die Verkaufsnotierungen unserer Produkte. Angetrieben durch preisgünstigere Importe aus Russland, sanken die Preise schneller als die Gestehungs- kosten im Inland. Die zur Risikominimierung auf kostenbasierende Faktoren umgestell- ten Verkaufsverträge wurden ausgebaut. Beim Einkauf von Gas und Strom wurden ge- eignete Instrumente und Verträge für eine flexible Beschaffung installiert. Es besteht ein geeignetes System zur routinemäßigen Prüfung der Sanktions- und Em- bargolisten. Eine wesentliche Chance besteht in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Produkt- portfolios. Durch den Einsatz neue...
Chancen Und Risikobericht. Ein wesentliches Risiko bei der Strom- und Wärmeproduktion in Abfallvergärungs- oder Biogasanlagen besteht bei den Ausgaben für Substrate bzw. bei den Erlösen aus der Annahme von Abfällen. Wenn mehr Substratarten in Frage kommen, wächst die Zahl potenzieller Zulieferer. Damit reduziert sich das Substratrisiko im Hinblick auf die Versorgungssicherheit. Gleichermaßen erhöht sich der Wettbewerb unter den Zulieferern, was das Preisrisiko verringert. Bedingt durch die in diesem Bereich übliche Kurzfristigkeit der Verträge verbleibt gleichwohl ein Preisänderungsrisiko über die Projektlaufzeit.
Chancen Und Risikobericht. Die RURENERGIE betreibt eigene Anlagen und ist an Gesellschaften beteiligt, die ihrerseits Anlagen betreiben. Aufgrund der Wettereinflüsse können sich hierbei Schwankungen bei den Ertragsmengen geben. Im Rahmen der Tätigkeit auf dem Gebiet der Errichtung und des Betriebes von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien stehen vorrangig die Chancen und Risiken aus den umzu- setzenden Projekten im Fokus. Hierbei sind neben den üblichen Risiken im Bau von Anlagen auf die in den Rentabilitätsberechnungen zugrunde gelegten Annahmen als Chancen- und Risi- kofaktor zu nennen. Risiken, die die Zielerreichung der Gesellschaft negativ beeinflussen können, werden mittels eines umfassenden und sorgfältigen Projektmanagements frühzeitig erkannt und mit Hilfe ziel- und zweckgerichteter Maßnahmen gesteuert. Die RURENERGIE betreibt aktives Risikoma- nagement, im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme externer Sachverständiger und Gutachter. a) Risikobericht Betrieb von Anlagen
Chancen Und Risikobericht. Für die als Finanzierungsgesellschaft tätige Ferratum Capital Germany GmbH resultieren Chancen vor allem aus potentiellen künftigen Verbesserungen des Konzernratings und den daraus resultierenden Finanzierungskonditionen. Aufgrund gesamtwirtschaftlicher Verwerfungen, die aus der Coronavirus-Pandemie resultieren, hat Fitch Ratings am 4. Xxxx 2021 das Long-Term Issuer Default Rating (IDR) der Multitude SE (vormals: Ferratum Oyj) mit „B+“ mit negativem Ausblick und das langfristige Rating der von der Ferratum Capital Germany GmbH ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen mit „B+“/RR4 bestätigt. Vor dem Hintergrund des stabilen wirtschaftlichen Umfelds der Multitude SE und der verbesserten finanziellen Leistung im Jahr 2021 hat Fitch Ratings am 28. Februar 2022 den Ausblick für das Long-Term Issuer Default Rating (IDR) der Multitude SE von negativ auf stabil geändert. Das vorausgehende Rating wurde mit „B+“ sowie auch das Rating der von der Ferratum Capital Germany GmbH ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen mit „B+“/RR4 bestätigt. Die Page 6 of 10 Hybridanleihen der Multitude SE haben von Fitch Ratings am 6. Juli 2021 ein Rating von „B- “/RR6 erhalten, was am 28. Februar 2022 gleichfalls bestätigt worden ist. Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie hat die Multitude Gruppe einen vierstufigen Aktionsplan eingeführt und umgesetzt, der das Liquiditätsmanagement, die Risikokontrolle, die Reduzierung der Kostenbasis und das Ergreifen von Geschäftsmöglichkeiten umfasst. Da bereits in einem sehr frühen Stadium der Pandemie geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, hat die Gruppe bisher keine wesentlichen Kreditausfälle zu verzeichnen. Das Zahlungsverhalten der Kunden ist stabil geblieben. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Gesellschaft in der Lage sein wird, alle Verbindlichkeiten zu erfüllen.* Geschäftschancen resultieren aus der neuen Marktstrategie der Multitude SE, die eine klarere Abgrenzung verschiedener Geschäftsfelder und eine vergrößerte Angebotspalette vorgibt, sowie auch aus der beschlossenen Sitzverlegung der Multitude SE von Helsinki/Finnland nach Hamburg/Deutschland, aus der verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für die Multitude- Gruppe resultieren werden.* Im Hinblick auf eine künftige Emission von Inhaberschuldverschreibungen ist positiv zu werten, dass sich die Kurse der beiden aktuell begebenen Anleihen bis heute vollständig erholt haben. Im Xxxx 2020 waren die Kurse der beiden börsennotierten Anleihen im Zuge des durch die Coronavirus-P...
Chancen Und Risikobericht. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unterliegt einer Vielzahl von Risiken, die untrennbar mit der unternehmerischen Tätigkeit verbunden sind. Das europäische Parlament hat im Frühjahr 2013 darüber beraten, den Vorschlag der Kommis- sion zur Vergabe von Konzessionsrichtlinien anzuwenden. Dies hätte zu einer Öffnung des Wassermarktes und zu einer Ausschreibungspflicht von Konzessionsverträgen geführt. Nach heftigem Protest der Fachverbände BDEW, VKU und des Städte- und Gemeindebundes wurde insbesondere die Bundesregierung davon überzeugt, auf eine Herausnahme des Wassermark- tes der Konzessionsvergaberichtlinie zu drängen. Aufgrund dieser Proteste ist es gelungen, eine überarbeitete Fassung der Dienstleitungskonzessionsrichtlinie zu erwirken. Teil dieser Ei- nigung ist die Herausnahme des Wassers aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Somit ist eine „Privatisierung“ des Wassermarktes nicht mehr zu befürchten. Eine Beibehaltung der Wasserversorgung durch die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH ist aufgrund der Zwecksetzung gemäß § 7 Abs. 1 b des Gesellschaftsvertrages gegeben. Gemäß § 8 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH obliegt dem Wasserwerk Concordia die Versorgung mit Trink- und Gebrauchwasser im Ge- meindegebiet Kreuzau, mit Ausnahme des Ortsteils Untermaubach sowie der Wohnplätze Bil- stein und Langenbroich. Von daher ist eine Abwanderung des Kundenstamms auszuschließen. Aufgrund der in den letzten Jahren vorgenommenen Brunnenregenerierungs- bzw. – sanierungsmaßnahmen und der laufenden Rohrnetz- und Anlagenunterhaltung sind versor- gungstechnische langfristige Störungen nicht zu erwarten. Die Wasserverluste im Wirtschaftsjahr 2016 lagen bei ca. 9 %.
Chancen Und Risikobericht. Finanzen Beschäftigte
Chancen Und Risikobericht. Die Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Geschäftstätigkeit wird im Folgenden nach den verschiedenen Chancen- und Risikoarten dargestellt, dabei erfolgt die Beurteilung der Chancen und Ri- siken je nach Einschätzung über die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Chancen- bzw. Risikoausmaß.
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  • Berichte Die Verwaltungsgesellschaft erstellt für jeden OGAW einen geprüften Jahresbericht sowie einen Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fürstentum Liechtenstein. Spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen geprüften Jahresbericht entsprechend den Bestimmungen des Fürstentums Liechtenstein. Zwei Monate nach Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen ungeprüften Halbjahresbericht. Es können zusätzlich geprüfte und ungeprüfte Zwischenberichte erstellt werden.

  • Welches Gericht ist zuständig? 16.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 16.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich

  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx.

  • Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 9.1 Für diese Verträge gilt deutsches Recht. 9.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach seinem Sitz oder dem seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 9.3 Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk er zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat. 9.4 Ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.