Firma, Sitz und Handelsregisterdaten Musterklauseln

Firma, Sitz und Handelsregisterdaten. Die Firma der Emittentin lautet Maritim Vertriebs GmbH“. Daneben tritt die Gesellschaft unter der kommerziellen Bezeichnung Maritim Vertriebs GmbH auf. Weitere kommerzielle Bezeichnungen wer- den nicht verwendet. Sitz der Gesellschaft ist Kempten (Allgäu) Die Emittentin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter HRB 10016 eingetra- gen.
Firma, Sitz und Handelsregisterdaten. Die Firma der Emittentin lautet „posterXXL AG“. Die Gesellschaft tritt unter der Geschäftsbezeichnung „posterXXL AG“ und „posterXXL“ auf. Weitere kommerzielle Namen werden nicht verwendet. Sitz der Gesellschaft ist München. Die Emittentin ist unter der Nummer HRB 171763 beim Amtsgericht München im Handelsregister ein- getragen.
Firma, Sitz und Handelsregisterdaten. Die Firma der Emittentin lautet SW Verwaltungs GmbH. Daneben tritt die Gesellschaft unter der kommerziellen Be- zeichnung SW Verwaltung auf. Weitere kommerzielle Bezeichnungen werden nicht verwendet. Sitz der Gesellschaft ist Kempten (Allgäu). Bis einschließlich 26. Oktober 2016 war der Sitz der Gesellschaft München. Die Emittentin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter HRB 13500 eingetragen. Bis einschließ- lich 26. Oktober 2016 war die Emittentin im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter HRB 220733 eingetra- gen.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.