Angebotsbedingungen Musterklauseln

Angebotsbedingungen. 1.1 Der Auftragnehmer gibt sein Angebot auf der Grundlage des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten „Leistungsverzeichnis/NU- Angebot“ sowie den hierin aufgeführten weiteren Bestandteilen ab. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt die- ses Angebots. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben wird, ist das Angebot für eine Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Auftraggeber verbindlich. 1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes und vor Beginn der Arbeiten über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle und in deren Umfeld umfassend zu unterrichten. Der Auf- tragnehmer kann sich später nicht darauf berufen, dass Behinderun- gen oder Erschwernisse bei der Ausführung seiner vertraglichen Leistungen bestehen, wenn er diese bei Angebotsabgabe hätte erkennen können. Aufwendungen, die dem Auftragnehmer aus Unkenntnis der Verhältnisse an der Baustelle entstehen, werden vom Auftraggeber nicht erstattet, sofern die maßgeblichen Faktoren für den Auftrag-nehmer bei pflichtgemäßer zumutbarer Prüfung vor Abgabe des An-gebots erkennbar waren. 1.3 Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu Inhalten des vom Auf- traggeber zur Verfügung gestellten „Leistungsverzeichnis/NU- Angebot“ sind mit dem Angebot als Nebenangebot gesondert anzu- bieten. 1.4 Angebotsunterlagen, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber über- geben worden sind, sind vom Auftragnehmer auf Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit und Eignung zu prüfen. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, auf erkennbare Widersprüche, Unstimmigkeiten und Unklarheiten in der Beschreibung der zu erbringenden Werkleistung unverzüglich - spätestens jedoch vor Angebotsabgabe - schriftlich hinzuweisen.
Angebotsbedingungen. 1.1 Der Auftragnehmer gibt sein Angebot auf der Grundlage des vom Auf- traggeber zur Verfügung gestellten „Leistungsverzeichnis/NU- Angebot“ sowie den hierin aufgeführten weiteren Bestandteilen ab. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt dieses Angebots und vom Auftraggeber auf seiner Internet-Seite www.wolff- xxxxxxx.xx unter „Ausschreibungen“ zur Kenntnisnahme und zum Aus- druck eingestellt. Sofern die WOLFF & MÜLLER Immobilien-Service GmbH Auftragge- ber ist, sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu- sätzlich auch auf der Internet-Seite xxx.xx-xxxxxxxxxx.xx unter „Bauleistungen“ zur Kenntnisnahme und zum Ausdruck eingestellt. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben wird, ist das Angebot für eine Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Auftraggeber verbindlich. 1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes und vor Beginn der Arbeiten über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle und in deren Umfeld mit der Sorgfalt eines erfahrenen Un- ternehmers zu unterrichten. Er hat sich dabei hinreichende Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle – insbesondere über die Verkehrsanbindung, vorhandene Bestandsbauten und vorhandene Nachbarbebauung – zu verschaffen. Der Auftragnehmer kann sich später nicht darauf berufen, dass Xxxxx- derungen oder Erschwernisse bei der Ausführung seiner vertraglichen Leistungen aufgrund der örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle be- stehen, wenn er die zugrunde liegenden Sachverhalte bei Angebots- abgabe mit zumutbarem Aufwand hätte erkennen können. Ebenso werden Aufwendungen, die dem Auftragnehmer aus Unkennt- nis der Verhältnisse auf der Baustelle oder aufgrund von örtlichen Be- sonderheiten in deren Umfeld entstehen, vom Auftraggeber nicht er- stattet, sofern die maßgeblichen Faktoren für den Auftragnehmer bei pflichtgemäßer zumutbarer Prüfung vor Abgabe des Angebots erkenn- bar gewesen wären. 1.3 Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu Inhalten des vom Auftrag- geber zur Verfügung gestellten „Leistungsverzeichnis/NU-Angebot“ sind mit dem Angebot als Nebenangebot gesondert anzubieten. 1.4 Angebotsunterlagen, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber über- geben worden sind, sind vom Auftragnehmer im Wege einer bautech- nischen, terminlichen und baubetrieblichen Prüfung mit der Sach- kunde eines erfahrenen Unternehmers auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistung zu prü- fen. Der Auftragnehmer ist ...
Angebotsbedingungen. 2.1 Viridi Viventium GRÜN Dienstleistungen gibt sein Angebot auf der Grundlage des vom AG zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnis und Angebotsanforderung, sowie zusätzlich von Viridi Viventium GRÜN Dienstleistungen angeforderte Unterlagen, ab. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatpersonen sind Inhalt dieses Angebots und vom Viridi Viventium GRÜN Dienstleistungen auf seiner Internet-Seite xxx.xxxxxx-xxxxxxxxx.xx unter „ÜBER VV“ zur Kenntnisnahme und zum Ausdruck eingestellt. Das Angebot gilt für eine Frist von 4 Wochen ab Zugang beim AG.
Angebotsbedingungen. Die Schuldverschreibungen können im Rahmen eines öffentlichen Angebots in einem oder mehreren angegebenen Ländern des Öffentlichen Angebots öffentlich angeboten werden. Die Bedingungen jedes Angebots von Schuldverschreibungen werden zum Zeitpunkt der Begebung zwischen der Emittentin und den jeweiligen Platzeuren vereinbart. Ein Anleger, der beabsichtigt, im Rahmen eines Öffentlichen Angebots Schuldverschreibungen von einem Befugten Anbieter zu erwerben, bzw. diese erwirbt, tut dies gemäß den Bedingungen und sonstigen Vereinbarungen, die zwischen diesem Befugten Anbieter und diesem Anleger getroffen wurden, einschließlich Vereinbarungen bezüglich des Preises, der Zuteilung und Abrechnung, und das Angebot und der Verkauf dieser Schuldverschreibungen an einen Anleger durch einen Befugten Anbieter erfolgen auf derselben Grundlage. Diese Begebung von Schuldverschreibungen erfolgt im Rahmen eines Prospektpflichtigen Angebots in Österreich, Deutschland und Luxemburg. Die Schuldverschreibungen können von der UniCredit Bank AG (der Anfängliche Befugte Anbieter) (zusammen mit anderen Finanzintermediären, denen die Allgemeine Zustimmung erteilt wurde und bei denen es sich um Personen handelt, denen die Emittentin ihre Zustimmung erteilt hat, die Befugten Anbieter) unter Ausnahme der in Artikel 3 Abs. 2 der Prospektrichtlinie genannten Fälle in Deutschland, Luxemburg und Österreich (die Länder des Öffentlichen Angebots) in dem Zeitraum vom 10. Februar 2014 bis zum 25. Xxxx 2014 (14:00 Uhr CET) (die Angebotsfrist) angeboten werden. Der Emissionspreis der Schuldverschreibungen beträgt 100 Prozent ihres Nennbetrags. Während der Angebotsfrist können Anlageinteressenten die Schuldverschreibungen zu den in Deutschland, Luxemburg und Österreich üblichen Bankgeschäftszeiten in den Geschäftsstellen des Platzeurs zeichnen. Während der Angebotsfrist behält sich die Emittentin das Recht vor, nach eigenem unanfechtbarem Ermessen von dem Angebot zurückzutreten, woraufhin sämtliche Zeichnungsanträge in Bezug auf die Schuldverschreibungen als nichtig und unwirksam zu betrachten sind und die Emission der Punkt Titel Schuldverschreibungen nicht mehr stattfindet. Ein solcher Rücktritt von dem Angebot wird auf der Website der Luxemburger Wertpapierbörse (xxx.xxxxxx.xx) veröffentlicht. Die Notierung der Schuldverschreibungen an der Official List sowie ihre Zulassung zum Handel am geregelten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse wird voraussichtlich von der Emittentin (bzw. in ihrem Auftra...
Angebotsbedingungen. 2.1. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Formulare zu benutzen. 2.2. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich vor Angebotsabgabe per E-Mail darauf hinzuweisen. 2.3. Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen ent- halten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 41 UVgO bleibt unberührt. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und Ver- tragsbedingungen sind unzulässig. Verhandlungen gemäß § 12 Abs. 4 UVgO bleiben hiervon unberührt. Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelas- sen wurden. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben. Die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes zur geforderten Leistung ist durch den Bieter nachzu- weisen. Bei der Angebotsabgabe per E-Mail im Rahmen der Verhandlungsvergabe wird das Angebot elektronisch in Textform nach § 126b BGB abgegeben, d.h. aus der E-Mail muss der Name der abgebenden Person und ggf. des Unternehmens erkennbar sein. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können diese dem An- gebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein und bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf dem Postweg oder auf einem anderen geeigneten Weg, soweit möglich in einem verschlos- senen Umschlag, Behältnis o. ä. eingereicht werden. In der Anfrage zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassene Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche bezeichnet werden. Nicht entsprechend bezeichnete Nebenangebote können ausgeschlossen werden. 2.4. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 2.5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird. 2.6. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten sowie von Inklusionsbetrieben (nachfolgend bevorz...
Angebotsbedingungen. Das Angebot und die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Ver- träge werden nur vollzogen, wenn (i) die folgenden Bedingungen ("Angebotsbedin- gungen") bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind oder (ii) die Bieterin zu- vor wirksam auf sie verzichtet hat (auflösende Bedingungen):
Angebotsbedingungen. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Angebote sind nur bei unverzüglicher Annahme verbindlich. Spätestens nach vierzehn Tagen, vom Datum des Angebotes an, sind wir an unser Angebot nicht mehr gebunden. Zum Angebot gehörende Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. 2.2 Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 2.3 Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- und Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. 2.4 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
Angebotsbedingungen. 1.1 Der Auftragnehmer hat sich vor der Abgabe des Angebotes und vor Beginn seiner Leistung über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle sowie deren Umfeld umfassend zu informieren. Der Auftragnehmer kann sich später nicht darauf berufen, dass Erschwernisse oder Behinderungen bei der Ausführung seiner vertraglichen Leistungen bestehen, wenn er diese bei Angebotsabgabe hätte erkennen können. 1.2 Bedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich und im Einzelnen sowie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt speziell dann, wenn der Auftraggeber solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder sie im Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthalten sind oder auf sie Bezug genommen wird. 1.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die sich aus den Vertragsgrundlagen gemäß Nr. 3.1 der AGB ergebende Beschreibung der zu erbringenden Werkleistung auf Unstimmigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche zu überprüfen und den Auftraggeber hierüber unverzüglich - spätestens jedoch vor Angebotsabgabe – schriftlich zu informieren. Angebotsunterlagen, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übergeben worden sind, sind vom Auftragnehmer auf fachliche Richtigkeit, Eignung sowie Vollständigkeit, zu prüfen 1.4 Ist in den Ausschreibungsunterlagen nichts anderes angegeben, beträgt die Bindefrist 30 Tage ab Zugang beim Auftraggeber. 1.5 Änderungen oder Ergänzungen sind als Nebenangebot zu Kennzeichnen und separat vorzulegen.
Angebotsbedingungen. Der Ausgabepreis der Wertpapiere, der Valutatag und der Beginn des öffentlichen Angebots ergeben sich aus den nachfolgenden Angaben. Anfänglicher Ausgabepreis EUR 0,03 Valutatag: 8. Oktober 2015 Beginn des Öffentlichen Angebots: in Deutschland ab dem: 8. Oktober 2015 in Österreich ab dem: 9. Oktober 2015 in Luxemburg ab dem: 9. Oktober 2015 Das öffentliche Angebot endet mit der Laufzeit der Wertpapiere, spätestens mit Ablauf der Gültigkeit des Prospektes gemäß § 9 WpPG. Das Ende der Laufzeit ergibt sich aus Abschnitt II. Emissionsbedin- gungen.
Angebotsbedingungen. Bei der Erstellung und Übermittlung der Angebote an die EAA sind zwingend die nachfolgenden Bedingun- gen zu beachten.