Angebotsbedingungen Musterklauseln

Angebotsbedingungen. 1.1 Der Auftragnehmer gibt sein Angebot auf der Grundlage des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten „Leistungsverzeichnis/NU- Angebot“ sowie den hierin aufgeführten weiteren Bestandteilen ab. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt die- ses Angebots. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben wird, ist das Angebot für eine Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Auftraggeber verbindlich.
Angebotsbedingungen. 2.1 Viridi Viventium GRÜN Dienstleistungen gibt sein Angebot auf der Grundlage des vom AG zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnis und Angebotsanforderung, sowie zusätzlich von Viridi Viventium GRÜN Dienstleistungen angeforderte Unterlagen, ab. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden sind Inhalt dieses Angebots und vom Viridi Viventium GRÜN Dienstleistungen auf seiner Internet-Seite xxx.xxxxxx-xxxxxxxxx.xx unter „ÜBER VV“ zur Kenntnisnahme und zum Ausdruck eingestellt. Das Angebot gilt für eine Frist von 4 Wochen ab Zugang beim AG.
Angebotsbedingungen. 1.1 Der Auftragnehmer hat sich vor der Abgabe des Angebotes und vor Beginn seiner Leistung über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle sowie deren Umfeld umfassend zu informieren. Der Auftragnehmer kann sich später nicht darauf berufen, dass Erschwernisse oder Behinderungen bei der Ausführung seiner vertraglichen Leistungen bestehen, wenn er diese bei Angebotsabgabe hätte erkennen können.
Angebotsbedingungen. Der anfängliche Ausgabepreis der Wertpapiere und der Beginn des öffentlichen Angebots ergeben sich aus den nachfolgenden Angaben. Nach dem Ausgabetag wird der Preis der Wertpapiere fortlaufend festgelegt. Anfänglicher Ausgabepreis EUR 10,00 Valutatag: 13. Juni 2014 Öffentliches Angebot: Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts: in Deutschland ab dem: 10. Juni 2014 in Österreich ab dem: 11. Juni 2014 in Luxemburg ab dem: 11. Juni 2014 Das öffentliche Angebot endet ein Jahr nach dem Datum dieser Endgültigen Angebotsbedingungen.
Angebotsbedingungen. Der Ausgabepreis der Wertpapiere, der Valutatag und der Beginn des öffentlichen Angebots ergeben sich aus den nachfolgenden Angaben. Anfänglicher Ausgabepreis EUR 0,03 Valutatag: 8. Oktober 2015 Beginn des Öffentlichen Angebots: in Deutschland ab dem: 8. Oktober 2015 in Österreich ab dem: 9. Oktober 2015 in Luxemburg ab dem: 9. Oktober 2015 Das öffentliche Angebot endet mit der Laufzeit der Wertpapiere, spätestens mit Ablauf der Gültigkeit des Prospektes gemäß § 9 WpPG. Das Ende der Laufzeit ergibt sich aus Abschnitt II. Emissionsbedin- gungen.
Angebotsbedingungen. 1.1 Der Auftragnehmer gibt sein Angebot auf der Grundlage des vom Auf- traggeber zur Verfügung gestellten „Leistungsverzeichnis/NU- Angebot“ sowie den hierin aufgeführten weiteren Bestandteilen ab. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt dieses Angebots und vom Auftraggeber auf seiner Internet-Seite www.pst- xxxx.xx unter „Ausschreibungen“ zur Kenntnisnahme und zum Aus- druck eingestellt. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben wird, ist das Angebot für eine Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Auftraggeber verbindlich.
Angebotsbedingungen. Das Angebot und die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Ver- träge werden nur vollzogen, wenn (i) die folgenden Bedingungen ("Angebotsbedin- gungen") bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind oder (ii) die Bieterin zu- vor wirksam auf sie verzichtet hat (auflösende Bedingungen):
Angebotsbedingungen. 1.1 Der Auftragnehmer gibt sein Angebot auf der Grundlage des vom Auf- traggeber zur Verfügung gestellten „Leistungsverzeichnis/NU- Angebot“ sowie den hierin aufgeführten weiteren Bestandteilen ab. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt dieses Angebots und vom Auftraggeber auf seiner Internet-Seite www.wolff- xxxxxxx.xx unter „Ausschreibungen“ zur Kenntnisnahme und zum Aus- druck eingestellt. Sofern die WOLFF & MÜLLER Immobilien-Service GmbH Auftragge- ber ist, sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu- sätzlich auch auf der Internet-Seite xxx.xx-xxxxxxxxxx.xx unter „Bauleistungen“ zur Kenntnisnahme und zum Ausdruck eingestellt. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben wird, ist das Angebot für eine Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Auftraggeber verbindlich.
Angebotsbedingungen. 1.1 Die Angebotsunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen firmenmäßig zu fertigen; erfolgt die Fertigung nicht firmenmäßig oder sind einzelne Ausschreibungsunterlagen nicht oder nicht firmenmäßig gefertigt, so ist der Bieter dennoch an sein Angebot gebunden, solange das Angebotsschreiben durch einen vom Bieter Beauftragten gefertigt ist. Textänderungen im LV sind unzulässig und gelten als nicht vorgenom- men. Will der Bieter eine andere, als die ausgeschrie- bene Leistung anbieten, so hat er diese in einem ge- sonderten Alternativangebot anzubieten. Bei Abwei- chungen zwischen dem Original –LV und dem EDV- Ausdruck gilt das Original –LV. Angebote sind aus- schließlich in deutscher Sprache zu verfassen. Preise sind in Euro anzugeben, allfällige Zusatzaufwendungen (z.B. Zölle, Einfuhrumsatzsteuern, Kosten für Arbeits- bewilligungen etc.) sind einzurechnen, allenfalls not- wendige Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen sind vom Bieter auf dessen Kosten beizuschaffen. Die angebote- nen Preise sind, soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, Festpreise und unterliegen kei- ner Preisanpassung. Der Ausschreibung beigelegte Unterlagen sei es über Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstände, technische oder bauphysikalische Eigenschaften der zur Ausfüh- rung vorgesehenen Materialien, die Lage von Einbau- ten oder sonstige die Ausführung betreffende Umstän- de, dienen nur zur Information; der AG und die aus- schreibende Stelle haften jedenfalls nicht für die Rich- tigkeit dieser Unterlagen. Der Bieter hat diese Unterla- gen zu prüfen. Wenn sich bei der Ausführung heraus- stellen sollte, dass diese Unterlagen unrichtig oder unvollständig waren, so hat der Bieter bei der Ausfüh- rung die technisch richtige Ausführung herzustellen und die dadurch allenfalls entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ebenso hat der Bieter spätestens bei Anbots- abgabe Einwendungen gegen die in den Anbotsunter- lagen oder Plänen vorgesehenen Konstruktionen oder Baumaßnahmen schriftlich anzuzeigen. Werden solche Bemängelungen nicht form- und fristgerecht erhoben, erklärt der Bieter die vorgenannten Anbotsunterlagen oder Pläne als tauglich und ausreichend für seine sach- und fachgerechte Leistungserbringung. Er verzichtet demnach auf nachträgliche Einwendungen und über- nimmt als Fachmann die uneingeschränkte Gewähr. Der Bieter kann gleichwertige Sonderausführungen vorschlagen und gesondert als Anhang im Sinne dieser Bestimmungen anbieten. Für diese Sonderausführun- gen garantiert der B...
Angebotsbedingungen. 1.2.1 Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der AN konkludent, sich über alle örtlichen, technischen und sonstigen relevanten Voraussetzungen vollständig informiert zu haben. Spätere Forde- rungen aus Unkenntnis gegebener Voraussetzungen werden nicht anerkannt.