Ausgewählte historische Finanzinformationen Musterklauseln

Ausgewählte historische Finanzinformationen. Die nachfolgend dargestellten ausgewählten Finanzinformationen über die Emittentin sind der ge- prüften Eröffnungsbilanz zum 13. Xxxx 2019 entnommen worden, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt wurden.
Ausgewählte historische Finanzinformationen. Die im Folgenden aufgeführten ausgewählten Finanzinformationen sind den geprüften Jahresab- schlüssen der Emittentin nach HGB für die Geschäftsjahre 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 sowie vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 entnommen, wobei die mit * gekennzeichne- ten Positionen aus den geprüften Abschlüssen von der Emittentin abgeleitet wurden und ungeprüft sind: Umsatzerlöse 20.516,2 13.431,3 Materialaufwand 6.164,9 5.380,0* Personalaufwand 3.610,3 1.932,0
Ausgewählte historische Finanzinformationen. Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Finanzinformationen aus den geprüften Jahresabschlüssen (gemäß UGB) der Emittentin für die am 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 1 Das EBIT ist als Kennzahl für das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern definiert und entspricht dem operativen Ergebnis. Seit 31. Dezember 2017, dem Datum des letzten geprüften Jahresabschlusses der Emittentin, haben sich die Aussichten der Emittentin nicht wesentlich nachteilig verändert und es gab seit dem 31. Dezember 2017 keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin.
Ausgewählte historische Finanzinformationen. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der ausgewählten Finanzinformationen aus dem geprüften Konzernabschluss der Garantin (gemäß IFRS) der Jahre endend zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016: 1 Zinstragende Verbindlichkeiten beinhalten Anleihe und Schuldscheindarlehen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. 2Das EBITDA ist als Kennzahl für das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Zuschreibungen definiert. 3 Das EBIT ist als Kennzahl für das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern definiert und entspricht dem operativen Ergebnis. Es gab seit 31. Dezember 2017 keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition. Weiters gab es seit 31. Dezember 2017 keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen bei den Aussichten der Xxxxxxxx. X.00 X.00 Jüngste, für die Solvenz in hohem Maße relevante Ereignisse Entfällt, da in jüngster Zeit kein Ereignis in wesentlichem Maße relevant war.
Ausgewählte historische Finanzinformationen. Die folgenden ausgewählten historischen Finanzinformationen sind dem nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellten und geprüften Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr (7. September 2017 bis 31. Dezember 2017) sowie dem ungeprüften Zwischenabschluss zum 30. September 2018 entnommen. Aufgrund der unterjährigen Gründung liegt dem Jahresabschluss 2017 ein verkürztes Geschäftsjahr zugrunde. Ab dem 1. Januar 2018 entspricht das Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss der Emittentin für das Rumpfgeschäfts­ jahr 2017 wurde in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung geprüft. Der Zwischenabschluss ist der internen Buchführung der Emittentin entnommen. Er wurde nicht geprüft und nur auf der Homepage der Emittentin für Zwecke dieses Prospekts veröffentlicht. Wichtiger Hinweis: Bei der Darstellung handelt es sich ledig­ lich um ausgewählte historische Finanzinformationen mit Schlüsselzahlen, die einen Überblick über die Finanzlange der Emittentin geben. Diese Angaben ersetzen in keiner Weise die vollständige Prospektlektüre. Weitergehende Finanzinformationen finden sich in dem auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx abrufbaren Jahresab­ schluss der Emittentin für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 sowie in dem ungeprüften Zwischenabschluss.
Ausgewählte historische Finanzinformationen. Im Geschäftsjahr 2013 erreichte die PORR–Gruppe eine Produktionsleistung von TEUR 3.439.092 (2012: TEUR 2.890.957), Umsatzerlöse von TEUR 2.694.153 (2012: TEUR 2.314.828) und ein Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR 88.026 (2012: TEUR 53.809). Im Geschäftsjahr 2013 beschäftigte die PORR–Gruppe durchschnittlich 11.594 Mitarbeiter (2012: 10.696 Mitarbeiter). (Quelle: Jahresfi- nanzbericht der Emittentin zum 31.12.2013) Im 1. Halbjahr 2014 betrug die Produktionsleistung TEUR 1.589.835 (1. Halbjahr 2013: TEUR 1.289.367) und der Auftragseingang betrug TEUR 1.707.063 (1. Halbjahr 2013: TEUR 2.721.866). Der Auftragsbestand per 30.06.2014 betrug TEUR 4.707.845 (30.06.2013: TEUR 4.805.838). (Quelle: Halbjahresfinanzbericht der Emittentin zum 30.06.2014) Ausgewählte Finanzinformationen Die ausgewählten konsolidierten Finanzinformationen stammen aus dem geprüften Konzernabschluss der Emittentin zum 31.12.2013 sowie aus dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss zum 30.06.2014, die gemäß § 245a UGB nach IFRS aufgestellt und in diesen Prospekt durch Verweis inkorporiert wurden. (in TEUR) 1. Januar - 31. Dezember 2013 2012 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse........................................................ 2.694.153 2.314.828 Betriebsergebnis (EBIT) ....................................... 88.026 53.809 Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) ......................... 60.493 22.008 Jahresüberschuss .................................................. 52.585 17.993 Ergebnis je Aktie (in EUR)................................... 3,88 1,08 (in TEUR) 31. Dezember 2013 2012 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx........................................................ 2.296.470 2.060.741 Langfristige Vermögenswerte ............................... 1.068.659 1.101.407 Kurzfristige Vermögenswerte ............................... 1.227.811 959.334 Langfristige Verbindlichkeiten.............................. 668.692 595.591 Kurzfristige Verbindlichkeiten.............................. 1.280.116 1.142.597 Eigenkapital (inklusive Genussrechtskapital von Tochterunternehmen und Anteile der nicht kon- trollierenden Gesellschafter von Tochterunter- nehmen) ............................................................... 347.662 322.553 (in TEUR) 1. Januar - 31. Dezember 2013 2012 Kapitalflussrechnung Cashflow aus der Betriebstätigkeit ........................ 206.707 110.885 Cashflow aus der Investitionstätigkeit ................... 11.737 -108.275 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ............... 5.444 -44.2...
Ausgewählte historische Finanzinformationen. Die im folgenden Abschnitt unter I. und II. aufgeführten ausgewählten Finanzinforma- tionen sind teilweise den geprüften Konzernabschlüssen und dem geprüften Einzel- jahresabschluss für die Jahre 2010 und 2011 entnommen, die nach den Vorschriften des HGB aufgestellt und von den Abschlussprüfern des Emittenten, der KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG Passau Wirtschaftsprüfergesellschaft, Messestra- ße 3, 00000 Xxxxxx, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurden.
Ausgewählte historische Finanzinformationen. Nachfolgende Übersicht enthält ausgewählte Finanzinformationen aus dem geprüften Jahresabschluss (Rumpfge- schäftsjahr) der SW Verwaltungs GmbH nach HGB zum 31.12.2015 und dem ungeprüften Zwischenabschluss für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2016 (01.01.2016 – 30.09.2016) der SW Verwaltungs nach HGB zum 30.09.2016 einschließlich Kapitalflussrechnung. Soweit nicht anders angegeben, sind die Finanzinformationen für die SW Verwaltungs GmbH in diesem Prospekt in Übereinstimmung mit dem deutschen Handelsrecht und dem Handelsgesetzbuch „HGB“ erstellt worden. Die Prüfung des Jahresabschlusses (Rumpfgeschäftsjahr) erfolgte nach §§ 316 ff HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Der ungeprüfte Zwischenabschluss für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2016 zum 30. September 2016 wurde durch die Emittentin aufgrund eigener buchhalterischer Auswertung nach den Vorschriften des Handelsgesetz- buches erstellt.
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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.