Floating-Lizenz Musterklauseln

Floating-Lizenz. (a) Der Lizenznehmer erhält für die jeweilige Anzahl erworbener Lizenzen ein Lizenzfile zum Download im Kunden-login zur Verfügung gestellt in dem die Anzahl der erworbenen Floating-Lizenzen gespeichert ist.
Floating-Lizenz. Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, gemäß Punkt 5.10 dieser AGB übertragbare Recht, die Software auf beliebig vielen Geräten des Kunden zu installieren. Die Anzahl der Personen, die die Software zeitgleich benutzen dürfen ("User") ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem CoL oder dem Softwareproduktschein.
Floating-Lizenz. Eine Floating-Lizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung der Software durch eine vereinbarte Zahl von Endnutzern auf einem oder mehreren Computern unter den folgenden Bedingungen:
Floating-Lizenz. 3.2.1 Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr zur Softwarenutzung im Rahmen der Netzlizenz („Floating-Lizenz“) erhält der Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht an der Software zum eigenen internen und bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie er nach der Dokumentation vorgesehen ist. Die Anzahl der gleichzeitig berechtigten Benutzer ist auf einen (1) pro Floating-Lizenz beschränkt.
Floating-Lizenz. Sie berechtigt den Besteller zur Nutzung der Software innerhalb eines Netzwerkes auf jeweils einem Arbeitsplatz-Rechner zur gleichen Zeit. Eine Floating-Lizenz ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, geographisch auf einen Installations- und Nutzungsstandort beschränkt. Unzulässig ist insbesondere die Nutzung ein- und derselben Floating- Lizenz in verschiedenen geografischen Standorten.
Floating-Lizenz. Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr zur Softwarenutzung im Rahmen der Netzlizenz („Floating-Lizenz“) erhält der Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches und nicht- übertragbares Nutzungsrecht an der Software zum eigenen internen und bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie er nach der Dokumentation vorgesehen ist. Die Anzahl der gleichzeitig berechtigten Benutzer ist auf einen (1) pro Floating-Lizenz beschränkt. Die Floating-Lizenz ist nicht mit dem Team-Abonnementplatz für dasselbe Softwareprodukt kompatibel, was bedeutet, dass der Lizenznehmer nicht gleichzeitig den Team-Abonnementplatz und die Floating-Lizenz für dasselbe Softwareprodukt haben kann. Der Lizenznehmer muss sich im Fall einer möglichen Inkompatibilität mit Solibri oder einem Partner von Xxxxxxx in Verbindung setzen.. Jede Floating-Lizenz wird gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating-Pool zugeordnet. Der Lizenznehmer sollte auch seine Nutzer gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating-Pool zuordnen. Zurzeit sollte ein Floating-Pool maximal fünf (5) mögliche Nutzer pro Floating-Lizenz haben. Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern installiert und genutzt werden, die im Eigentum des Lizenznehmers oder seines Betriebspartners stehen oder an diese vermietet/verleast sind. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Betriebspartner die Software nur nach dem Auftrag des Lizenznehmers und im Interesse des Lizenznehmers verwendet. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen (Verhalten) des Betriebspartners. Wenn die Floating-Lizenz nicht nach dieser Vereinbarung gekündigt wird und soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung bestimmt ist, gilt die gewährte Floating-Lizenz unbefristet. Der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken eine