Flugverspätung Musterklauseln

Flugverspätung. Die offizielle Mitteilung des von Costa Kreuzfahrten GmbH übermittelten Reiseplans, in dem die planmässige Abflugzeit des Fluges bestätigt wird, sowie alle nachfolgenden Änderungen. Darüber hinaus nur in dem Fall, wenn die Erstattungsleistung von 75 % für die Kreuzfahrt anwendbar ist – Einen Auszug des Buchungskontos; – den Zahlungsbeleg für die Kreuzfahrt. Costa Kreuzfahrten GmbH muss im Namen der versicherten Person eine schriftliche Bescheinigung des Luftfahrtunternehmens vorlegen, aus der die Ursache und die tatsächliche Verspätung im Vergleich zu den planmässigen Flugzeiten hervorgehen. – Die schriftliche Aufforderung der Gegenpartei, eine Quantifizierung des Schadens zu übertragen; – eine förmliche Erklärung über bestehende weitere Versicherungen, die als Risikogarantie abgeschlossen wurden. – Ein ärztliches Erstattest und alle nachfolgenden Atteste, die den Verlauf der Läsionen dokumentieren; – wenn der Unfall den Tod der versicherten Person verursacht hat oder wenn diese während der Behandlung stirbt, müssen die anspruchsberechtigten Personen und/oder die Begünstigten Europ Assistance unverzüglich über diesen Umstand in Kenntnis setzen.
Flugverspätung. Der zeitliche Abstand zwischen der Abflugzeit, die auf Ihrem Ticket oder Reiseformular angegeben ist, und der tatsächlichen Zeit, zu der das Flugzeug seine Abstellposition verlässt, liegt außerhalb der Änderungsmöglichkeiten, die dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft gemäß den allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Verfügung stehen.
Flugverspätung. Die HanseMerkur International erstattet die Mehrkosten (Hotel- und Umbuchungskosten), die bei Verpassen eines Anschlussflugs aufgrund einer durch die erste Fluggesell- schaft verschuldeten Verspätung von mindestens zwei Stun- den zur Fortsetzung der Reise nötig sind.
Flugverspätung. Die Flugverspätung beträgt mehr als 12 Stunden (gerechnet ab ursprünglicher offizieller Abflugzeit). Die Flugverspätung auf der Hinreise oder dem letzten Abschnitt der Rückreise beträgt mehr als 12 Stunden (gerechnet ab ursprünglicher offizieller Abflugzeit), weil die geplante Abfahrtszeit des öffentlichen Verkehrsmittels aufgrund von Streik, Arbeitsmassnahmen, Unwetterlagen, mechanischer Panne oder Grounding eines Flugzeugs infolge mechanischer oder struktureller Probleme nicht eingehalten werden konnte.
Flugverspätung. Die Versicherung deckt bei einer Flugverspätung die notwendigen persönlichen Auslagen. Ab der zwölften (12.) Stunde der Flugverspätung werden die entstandenen Kosten für Artikel des persönlichen Bedarfs bis zu einer Höhe von CHF 75 übernommen. Für jede daran anschliessenden zwölf (12) Stunden der Verspätung werden die Kosten für die persönliche Verpflegung bis zur Höhe von CHF 75 übernommen. Maximal werden entstandene Kosten für Gegenstände des persönlichen Bedarfs bis in Höhe von CHF 300 übernommen. Im Falle einer Verspätung von mehr als 24 Stunden gelten die Leistungen der Klausel H II. 2.
Flugverspätung