Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko ver- sichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zer- störung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
Welche Ereignisse sind versichert?. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug im Ausland einen Unfall. In diesem Fall erset- zen wir Ihren Schaden für den der Unfallgegner einzutreten hat. Dies tun wir so, als ob der Unfallgegner bei uns eine Kfz- Haftpflichtversicherung hätte. Voraussetzung ist: • der Unfallgegner hat Schuld oder haftet, • der Unfall hat sich im Geltungsbereich nach Ziffer 1.4 ereignet und • am Unfall ist ein weiteres versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug beteiligt, das im Ausland zugelassen ist. Sie können Ihre Ansprüche direkt bei uns stellen. Wir leisten bis zur im Versicherungsschein genannten Höhe. Dabei gilt, dass die Leistung für Personenschäden auf 15 Mio. EUR je geschädigte Person be- grenzt ist. Für unsere Leistung gilt deutsches Recht. Für straßenverkehrsrechtliche Fra- gen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. Kosten eines Anwalts zahlen wir nur, wenn wir mit der Zahlung der Entschädigung in Verzug sind. Leistun- gen eines Dritten, werden auf die Versicherungsleistung angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen eines ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers.
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. Versichert ist auch die unerwartete Verschlech- terung einer bereits bestehenden Erkrankung. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letz- ten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosie- rung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor der Stornie- rung ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig durchgeführt werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
Welche Ereignisse sind versichert?. Versichert ist: • wenn eine unter Nr. 1 genannte Person (Betroffene Personen) von einem medizinischen (Nr. 2) oder weiteren Ereignis (Nr. 3) betroffen ist. Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter Artikel 2 Nr. 1 und Nr. 2 • ein Terroranschlag im Urlaubsgebiet (Nr. 4). Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter Artikel 2 Nr. 3. • die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringer- flugs bei der Hin- oder Rückreise (5.). Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter Artikel 2 Nr. 4.
Welche Ereignisse sind versichert?. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner nach A.8.1 mitversicherten Teile durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug z. B. durch - Aufspringen der Motorhaube, - Bedienungsfehler, - ein verbundenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen, - Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, - Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) versichert?
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde.
Welche Ereignisse sind versichert?. (1) Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeugs Stößt einer versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers steht, erbringen wir die vereinbar- ten Versicherungsleistungen. Der Gebrauch des Fahrzeugs um- fasst neben dem Fahren zum Beispiel auch das Ein- und Ausstei- gen und das Be- und Entladen.