Welche Ereignisse sind versichert? Musterklauseln

Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) versichert? A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Xxxxx gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdeh- nungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraf- täußerung.
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträger hat eine ambulante Psycho- therapie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikationen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalscha- den des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgen- den Ereignisse: A.2.2.1.1 Brand und Explosion A.2.2.1.2 Entwendung a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf- grund räuberischer Erpressung. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht. b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor- behalt überlassen wird. c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- re, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige ist. Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. A.2.2.1.3 Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung versichert. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkw, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen war. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlich...
Welche Ereignisse sind versichert?. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug im Ausland einen Unfall. In diesem Fall erset- zen wir Ihren Schaden für den der Unfallgegner einzutreten hat. Dies tun wir so, als ob der Unfallgegner bei uns eine Kfz- Haftpflichtversicherung hätte. Voraussetzung ist: • der Unfallgegner hat Schuld oder haftet, • der Unfall hat sich im Geltungsbereich nach Ziffer 1.4 ereignet und • am Unfall ist ein weiteres versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug beteiligt, das im Ausland zugelassen ist. Sie können Ihre Ansprüche direkt bei uns stellen. Wir leisten bis zur im Versicherungsschein genannten Höhe. Dabei gilt, dass die Leistung für Personenschäden auf 15 Mio. EUR je geschädigte Person be- grenzt ist. Für unsere Leistung gilt deutsches Recht. Für straßenverkehrsrechtliche Fra- gen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. Kosten eines Anwalts zahlen wir nur, wenn wir mit der Zahlung der Entschädigung in Verzug sind. Leistun- gen eines Dritten, werden auf die Versicherungsleistung angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen eines ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers.
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkran- kung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. Versichert ist auch die unerwartete Verschlech- terung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversiche- rungsträger hat eine ambulante Psychothera- pie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychi- atrie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Trans- plantationsgesetzes. D) Schwangerschaft und Schwangerschaftskompli- kationen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko ver- sichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zer- störung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne ei- nen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszu- breiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdeh- nungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen- de, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Welche Ereignisse sind versichert?. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner nach A.8.1 mitversicherten Teile durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug z. B. durch - Aufspringen der Motorhaube, - Bedienungsfehler, - ein verbundenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen, - Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, - Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
Welche Ereignisse sind versichert?. Versichert ist: • wenn eine unter Nr. 1 genannte Person (Betroffene Personen) von einem medizinischen (Nr. 2) oder weiteren Ereignis (Nr. 3) betroffen ist. Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter Artikel 2 Nr. 1 und Nr. 2 • ein Terroranschlag im Urlaubsgebiet (Nr. 4). Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter Artikel 2 Nr. 3. • die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringer- flugs bei der Hin- oder Rückreise (5.). Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter Artikel 2 Nr. 4. 1. Betroffene Personen: 1.1 Sie selbst 1.2 Ihre nicht mitreisenden Angehörigen: • Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte (Partner) • Kinder • Stiefkinder • Pflegekinder oder die Ihres Partners • Enkelkinder • Eltern oder die Ihres Partners • Stiefeltern • Großeltern • Geschwister oder die Ihres Partners • Schwäger und Schwägerinnen • Schwiegertochter oder Schwiegersohn • Nur im Todesfall (§1 Nr. 2.1): Tanten, Onkel, Nichten und Neffen. 1.3 Pflegepersonen: Dies sind Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehöri- gen während der Reise pflegerisch betreut hätten.
Welche Ereignisse sind versichert?. (1) Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeugs Stößt einer versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers steht, erbringen wir die vereinbar- ten Versicherungsleistungen. Der Gebrauch des Fahrzeugs um- fasst neben dem Fahren zum Beispiel auch das Ein- und Ausstei- gen und das Be- und Entladen.
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.