Folgen der Beendigung des Vertragsverhältnisses. 19.1. Die Vertragspartner regeln im Vertrag, welche im Rah- men des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Be- triebsmittel, Daten und Unterlagen bei Beendigung des Ver- tragsverhältnisses und innerhalb welcher Frist dem anderen Vertragspartner zurückzugeben oder zu vernichten sind.
Folgen der Beendigung des Vertragsverhältnisses. 19.1 Die Vertragspartner regeln im Vertrag, welche im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Betriebsmitteln, Daten und Unterlagen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses und innerhalb welcher Frist dem anderen Vertragspartner zurückzugeben oder unwiederbringlich zu vernichten sind.
Folgen der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sämtliche dem Kunden durch das jeweilige Vertragsverhältnis eingeräumten Rechte entfallen mit dessen Beendigung.
Folgen der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Vertragsbeendigung, aus welchem Grund auch immer, werden unverzüglich die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen eingestellt. Die Dienstleistungen, die bis zum Vertragsende erbracht wurden, werden dem Kunden von SYSTEMS in Rechnung gestellt, wobei das Entgelt im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer festgesetzt wird, vorbehaltlich der Bestimmung gemäß Artikel 15.2. Allfällige überschüssige Zahlungen, die vom Kunden aufgrund eines Vertragsendes vor dessen natürlicher Fälligkeit gemacht wurden, werden von SYSTEMS rückerstattet, mit Ausnahme der Kosten für bereits vom Kunden bezahlte aber bei Vertragsende noch nicht in Anspruch genommene Dienstleistungsstunden, welche in einer Einzelnen Dienstleistung enthalten sind und/oder Teil eines sogenannten „Stundenpakets“ sind und die von SYSTEMS nicht zurückerstattet werden. Unbeschadet bleibt für SYSTEMS auf jeden Fall die Möglichkeit, eventuelle Beträge, die dem Kunden zurückerstattet werden müssten, mit anderen Forderungen jeglicher Art, die gegenüber dem Kunden bestehen, aufzurechnen, sowie die Anwendung von Artikel 15.2. Im Falle eines Rücktritts von SYSTEMS kann der Kunde keinen Anspruch auf eine Entschädigung und/oder auf Schadenersatz für die Ausübung des Rücktrittsrechts seitens SYSTEMS geltend machen. Bei Vertragsende hat der Kunde die Pflicht, alle Produkte, die Eigentum von SYSTEMS sind, unverzüglich und spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen zurückzugeben (z.B. geliehene Geräte). Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde den Transport der Gegenstände, die im Eigentum von SYSTEMS sind, vom Ort, an dem sie sich befinden, zum Sitz der SYSTEMS zu organisieren, sowie sämtliche daraus resultierende Kosten zu tragen. SYSTEMS gewährleistet nicht die Speicherung und die Wiederherstellung von Daten aus Produkten, die vom Kunden nach dem Vertragsende zurückgegeben werden und übernimmt diesbezüglich auch keine Haftung.