Common use of Folgeschaden Clause in Contracts

Folgeschaden. Jegliche weitere Haftung oder Verpflichtung im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen, dem Einsatz und der Verwendung der Arbeitsergebnisse sowie den daraus resultierenden Ergebnissen, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Arbeitsausfall, Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, zusätzliche Aufwendungen des Auftraggebers, Datenrekonstruktion und -wiederherstellung oder Ansprüche Dritter, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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