Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der Schweizer Franken.
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April bis am 31. Xxxx.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung einen geprüften Jahresbericht des Immobilienfonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Association Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit der Teilvermögen ist der Schweizer Franken.
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung einen revidierten Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen ungeprüften Halbjahresbericht. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordern. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Associ- ation Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrech- nung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind:
a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF)
b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF)
c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF)
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember bis 30. November.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit des Anlagefonds ist der Schweizer Franken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Anlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Manage- ment Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publi- zierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit der folgenden Teilvermögen ist der:
a) Upricht Umbrella – Global Leaders Fund: Amerikanischer Dollar (USD)
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. November bis 31. Oktober.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten.
1. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die Standesregeln der Asset Management Association Switzerland AMAS (ex- SFAMA) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20. Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheit der Teilvermögen ist:
a. Pictet CH Target - LPP Multi Asset Flexible: der Schweizer Franken (CHF);
b. Pictet CH Target - LPP Sustainable Multi Asset 10: der Schweizer Franken (CHF);
c. Pictet CH Target - LPP Sustainable Multi Asset 25: der Schweizer Franken (CHF);
d. Pictet CH Target - LPP Sustainable Multi Asset 40: der Schweizer Franken (CHF);
e. Pictet CH Target - LPP Sustainable Multi Asset 60: der Schweizer Franken (CHF).
2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Oktober bis 30. September.
3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Anlagefonds.
4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht.
5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss §5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwend- baren Standesregeln der Asset Management Associ- ation Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbe- richt der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahres- rechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind:
A. Equity World ex CH Optimized ESG Schweizer Franken (CHF) B. – Equity World ex CH Optimized ESG 2 Schweizer Franken (CHF)
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage
1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind:
X. Xxxxx CHF Ausland Schweizer Franken (CHF);
B. Bonds CHF Ausland Corporate Passive II Schweizer Franken (CHF);
X. Xxxxx CHF Ausland Medium Term Schweizer Franken (CHF);
X. Xxxxx CHF Ausland Passive II Schweizer Franken (CHF);
E. Bonds CHF Inland Schweizer Franken (CHF);
X. Xxxxx CHF Inland Corporate Passive II Schweizer Franken (CHF);
X. Xxxxx CHF Inland Medium Term Schweizer Franken (CHF);
X. Xxxxx CHF Inland Passive II Schweizer Franken (CHF);
X. Xxxxx CHF Prime Ausland Schweizer Franken (CHF);
J. Bonds USD Inflation-linked Passive II US Dollar (USD);
K. Equities Canada Passive II Schweizer Franken (CHF);
L. Equities Emerging Markets Asia US Dollar (USD);
M. Equities Emerging Markets Global US Dollar (USD);
N. Equities Emerging Markets Global ESG Leaders Passive II US Dollar (USD);
O. Equities Emerging Markets Global ESG Screened Passive II US Dollar (USD);
P. Equities Emerging Markets Global Passive II US Dollar (USD);
Q. Equities Emerging Markets Global Minimum Volatility II Schweizer Franken (CHF);
R. Equities Europe Passive II Schweizer Franken (CHF);
S. Equities Global ESG Screened Passive II Schweizer Franken (CHF);
T. Equities Global Passive II Schweizer Franken (CHF);
U. Equities Global Passive (CHF hedged) II Schweizer Franken (CHF);
V. Equities Global (ex Switzerland) Opportunity Schweizer Franken (CHF);
W. Equities Global (ex Switzerland) Quantitative Schweizer Franken (CHF);
X. Equities Global Small Cap Passive II Schweizer Franken (CHF);
Y. Equities Global (ex Switzerland) Sustainable Schweizer Franken (CHF);
Z. Equities Israel Passive II Schweizer Franken (CHF);
AA. Equities Japan Passive II Schweizer Franken (CHF);
BB. Equities Switzerland Schweizer Franken (CHF);
CC. Equities Switzerland Passive Large Capped II Schweizer Franken (CHF);
DD. Equities Switzerland Passive All II Schweizer Franken (CHF);
EE. Equities Switzerland Passive Large II Schweizer Franken (CHF); FF. Equities Switzerland Small & Mid Cap Passive II Schweizer Franken (CHF); GG. Equities UK Passive II Schweizer Franken (CHF); HH. Equities USA Passive II Schweizer Franken (CHF);
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage § 21 Prüfung
1. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die Vorschriften des Fondsvertrages, des KAG und der Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20Rechenschaftsablage