Rechenschaftsablage und Prüfung Musterklauseln

Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit des Immobilienfonds ist der Schweizer Franken. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. April bis am 31. Xxxx. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung einen geprüften Jahresbericht des Immobilienfonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertrag- lichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Ma- nagement Association Switzerland (AMAS) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesell- schaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit des Anlagefonds ist der Schweizer Franken. 2. Das Rechnungsjahr des Anlagefonds läuft jeweils vom 1. Oktober bis 30. September. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Anlagefonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften sowie die Standesregeln der Asset Management Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit der einzelnen Teilvermögen ist aus dem Besonderen Teil ersichtlich. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht der Anlegerin bzw. des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 21 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit der Teilvermögen ist der Schweizer Franken. 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondslei- tung einen revidierten Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen ungeprüften Halbjahresbericht. Darin ist auf das in § 21 Ziff. 5 erwähnte Auskunftsrecht des Anlegers bezüglich OPALS ausdrücklich hinzuweisen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 4 bleibt vorbehalten. Insbesondere kann der Anleger bei der Fondsleitung jederzeit kostenlos eine Liste über die Zusammensetzung der ein- zelnen jeweils vom Fonds gehaltenen OPALS anfordern. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Associ- ation Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrech- nung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20. Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit der Teilvermögen ist: a. Pictet CH Target - LPP Multi Asset Flexible: der Schweizer Franken (CHF); b. Pictet CH Target - LPP Sustainable Multi Asset 10: der Schweizer Franken (CHF); c. Pictet CH Target - LPP Sustainable Multi Asset 25: der Schweizer Franken (CHF); d. Pictet CH Target - LPP Sustainable Multi Asset 40: der Schweizer Franken (CHF); e. Pictet CH Target - LPP Sustainable Multi Asset 60: der Schweizer Franken (CHF). 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Oktober bis 30. September. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Anlagefonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss §5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die allenfalls auf sie anwend- baren Standesregeln der Asset Management Associ- ation Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbe- richt der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahres- rechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind: A. Equity World ex CH Optimized ESG Schweizer Franken (CHF) B. – Equity World ex CH Optimized ESG 2 Schweizer Franken (CHF)
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheiten der einzelnen Teilvermögen sind: a) Swiss Dividend Fund: Schweizer Franken (CHF) b) Swiss Small & Mid Cap Fund: Schweizer Franken (CHF) c) Swiss ESG Fund: Schweizer Franken (CHF) 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Dezember bis 30. November. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vor- schriften wie auch die allenfalls auf sie anwendbaren Standesregeln der Asset Management Association Switzerland eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung er- scheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungswährung der einzelnen Teilvermögen sind: - EG Swiss Equities (CHF) CHF (Schweizer Franken) - EG Global Equities (EUR) EUR (Euro) - EG European Equities (EUR) EUR (Euro) 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 4. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage 1. Die Rechnungseinheit der Teilvermögen sind – Short Term Credit (USD) II US Dollar (USD); – Bonds CHF Ausland Medium Term Passive Schweizer Franken (CHF); – Bonds CHF Ausland Passive Schweizer Franken (CHF); – Bonds CHF Inland Medium Term Passive Schweizer Franken (CHF); – Bonds CHF Inland Passive Schweizer Franken (CHF); – Equities Canada Passive Schweizer Franken (CHF); – Equities Europe Passive Schweizer Franken (CHF); – Equities Global Climate Aware II Schweizer Franken (CHF); – Equities Global Climate Aware (CHF hedged) II Schweizer Franken (CHF); – Equities Global Passive Schweizer Franken (CHF); – Equities Japan Passive Schweizer Franken (CHF); – Equities Pacific (ex Japan) Passive Schweizer Franken (CHF); – Equities Switzerland Passive All Schweizer Franken (CHF); – Equities Switzerland Passive Large Schweizer Franken (CHF); – Equities Switzerland Passive Leader Schweizer Franken (CHF); – Equities USA Passive Schweizer Franken (CHF); – Euro Bonds Passive Euro (EUR); – GBP Bonds Passive Britisches Pfund (GBP); – Global Bonds Passive Schweizer Franken (CHF); – Global Bonds Passive (hedged CHF) Schweizer Franken (CHF); – Global Corporate Bonds Climate Aware (CHF hedged) II Schweizer Franken (CHF); – JPY Bonds Passive Japanischer Yen (JPY); – USD Bonds Passive US Dollar (USD). 2. Das Rechnungsjahr läuft jeweils vom 1. Oktober bis 30. September. 3. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen geprüften Jahresbericht des Umbrella-Fonds. 4. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Halbjahresbericht. 5. Das Auskunftsrecht des Anlegers gemäss § 5 Ziff. 5 bleibt vorbehalten. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften wie auch die Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.
Rechenschaftsablage und Prüfung. 20 Rechenschaftsablage § 21 Prüfung 1. Die Prüfgesellschaft prüft, ob die Fondsleitung und die Depotbank die Vorschriften des Fondsvertrages, des KAG und der Standesregeln der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA eingehalten haben. Ein Kurzbericht der Prüfgesellschaft zur publizierten Jahresrechnung erscheint im Jahresbericht.