Forschungs- und Entwicklungskosten Musterklauseln

Forschungs- und Entwicklungskosten. Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn nachgewiesen werden kann, dass die folgenden sechs Kriterien erfüllt sind: • die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, • die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen, • die Fähigkeit und Absicht, ihn zu nutzen oder zu verkaufen, • die Art und Weise, wie der Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird, • die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und • die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig zu ermitteln. Aufgrund des inhärenten Risikos des Scheiterns in der pharmazeutischen Entwicklung und der Ungewissheit der Zulassung hat das Management festgelegt, dass diese Kriterien im Biotechnologiebereich erst nach Erhalt der Zulassung erfüllt sind. Die damit verbundenen Aufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode erfasst, in der die Aufwendungen anfallen. Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz als Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, in dem zukünftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird in den Umsatzkosten erfasst. Während der Ent- wicklungsphase wird der Vermögenswert jährlich auf Wertminderung überprüft.
Forschungs- und Entwicklungskosten. Geschäftsjahre zum 31. Dezember Summe 949,2 € 645,0 € 226,5 €
Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen von A 60,3 Mio. im Gesch¨aftsjahr 2010 um 17,6% auf A 70,8 Mio. im Gesch¨aftsjahr 2011. Unter Beru¨cksichtigung auch der zuru¨ckerstatteten Aufwendungen in H¨ohe von A 12,3 Mio. (Gesch¨aftsjahr 2010: A 12,4 Mio.), die unter den Herstellungskosten ausgewiesen werden, ging die F&E-Quote auf 1,5% (Gesch¨aftsjahr 2010: 1,6%) bezogen auf den Umsatz zuru¨ck.
Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 304,2 Mio. € von 645,0 Mio. € auf 949,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2021 an. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus einem Anstieg der Entwicklungskosten aus klinischen Studien im Rahmen des COVID-19-Impfstoffprogramms, die im Geschäftsjahr 2021 gestartet und weitergeführt wurden und deren Kosten gemäß den Bestimmungen der Pfizer-Kollaborationsvereinbarung den auf uns entfallenden Anteil enthalten. Unter der Kollaborationsvereinbarung werden die Entwicklungskosten geteilt und entsprechend zwischen den Partnern weiterbelastet. Weitere Gründe für den Anstieg waren höhere Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeträge aufgrund gestiegener Mitarbeiterzahlen, höhere Aufwendungen aus unseren anteilsbasierten Vergütungen und Aufwendungen, die aus der Erfassung von Erfindervergütungen stammen.
Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Forschungs- und Entwicklungskosten bestehen aus den Kosten, die bei der Durchführung von For- schungs- und Entwicklungstätigkeiten anfallen, einschließlich personalbezogener Kosten, Vertragsdienstleistun- gen und Kosten für gekaufte Materialien, Laborbedarf und nicht aktivierte Geräte, die im Forschungs- und Ent- wicklungsprozess verwendet werden. Die Forschungs- und Entwicklungskosten beinhalten den Anteil von BioNTech an den Aufwendungen im Rahmen von Kollaborationsvereinbarungen und 100 % der Aufwendungen für eigene Produktkandidaten. Die im Rahmen von Kollaborationsvereinbarungen geteilten Forschungs- und Entwicklungskosten, die zunächst bei den Kollaborationspartnern anfallen und anschließend an BioNTech wei- terberechnet werden, werden als bezogene Leistungen innerhalb der Forschungs- und Entwicklungskosten er- fasst. Kostenerstattungen von Partnern für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die zunächst bei BioNTech angefallen sind und BioNTech im Rahmen der Vereinbarungen zustehen, werden als Minderung der bezogenen Leistungen innerhalb der Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. BioNTech hat Verträge abgeschlossen, nach denen Dritte BioNTech Lizenzen gewähren. Die im Rahmen dieser Verträge gezahlten Gegenleistungen umfassen Abschlagszahlungen, Meilensteinzahlungen für die Ent- wicklung und Erstattungen von Entwicklungskosten sowie umsatzabhängige Meilenstein- und Lizenzzahlungen. Meilensteinzahlungen werden erfasst, wenn der jeweilige Meilenstein erreicht ist. Sofern diese Lizenzen Zugang zu Technologien gewähren, beide Parteien gemeinsam Anstrengungen zur Durchführung von Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten unternehmen und beide Parteien wesentliche Chancen und Risiken aus den Aktivitäten tragen, werden die im Rahmen der Vereinbarungen angefallenen Kosten nicht anders behandelt als Kosten im Zusammenhang mit eigenen Produktkandidaten. Falls die Vereinbarungen BioNTech Rechte zur Nutzung be- stimmter Patente und Technologien gewähren, welche die Definition identifizierbarer Vermögenswerte erfüllen, werden diese als erworbene immaterielle Vermögenswerte behandelt. Diese Beurteilung wird auf der Grundlage der Fakten und Umstände jeder vertraglichen Vereinbarung vorgenommen. Der Wert der von Auftragsforschungsinstituten und Auftragsherstellern in der Berichtsperiode erhaltenen Waren und Dienstleistungen wird auf der Grundlage des Umfangs der erbrachten Leistungen und des erzielten Fortschritts in der jeweiligen Periode geschätzt. Wenn...
Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um €418,5 Mio. von €226,5 Mio. auf €645,0 Mio. im Geschäftsjahr 2020 an. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus einem Anstieg der Entwicklungskosten aus dem BNT162-Impfstoffprogramm, welche den gemäß den Bestimmungen der Pfizer Kollaborationsvereinbarung auf BioNTech entfallenden Anteil der Kosten COVID-19 enthalten. Unter der Kollaborationsvereinbarung werden die Entwicklungskosten zu gleichen Anteilen von BioNTech und Pfizer getragen und entsprechend zwischen den Partner weiterbelastet. Weitere Gründe für den Anstieg waren die gestiegenen Ausgaben für Laborbedarf sowie die gestiegene Mitarbeiterzahl, die höhere Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeträge zur Folge hatte. Zusätzlich enthielten die Forschungs- und Entwicklungskosten des Konzerns ab dem 6. Mai 2020 Aufwendungen des zu diesem Zeitpunkt erworbenen neuen U.S.- Tochterunternehmen BioNTech US Inc. in Höhe von €21,0 Mio. Die allgemeinen und Verwaltungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um €48,5 Mio. von €45,5 Mio. auf €94,0 Mio. im Geschäftsjahr 2020 an. Der Anstieg resultierte insbesondere aus höheren bezogenen Management- und Rechtsberatungsleistungen, gestiegenen Mitarbeiterzahlen mit der Folge höherer Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge sowie höherer Versicherungsbeiträge. Des Weiteren fielen im Konzern ab dem 6. Mai 2020 durch das zu diesem Zeitpunkt erworbene neue U.S.-Tochterunternehmen BioNTech US Inc. zusätzlich €7,4 Mio. an allgemeinen und Verwaltungskosten an. Das sonstige Ergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr um €246,2 Mio. von €2,0 Mio. auf €248,2 Mio. im Geschäftsjahr 2020 an. Es beinhaltete im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen Zuwendungen der öffentlichen Hand, die im Rahmen einer Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des COVID-19-Impfstoffprogramms ausgegeben wurden. Die meilensteinbasierte BMBF-Förderung hat das Ziel, die Entwicklung von Impfstoffen durch BioNTech zu beschleunigen und die Produktionskapazitäten in Deutschland aufzustocken. Die Förderung wird auch zukünftige Kosten kompensieren, die anfallen da der COVID-19 Impfstoff weiterhin in klinischen Studien getestet wird, um ihn zum Beispiel gegen neue Varianten zu testen oder für weitere Gruppen zuzulassen (Schwangere, Personen unter 16 Jahren). Zusätzlich werden Studienteilnehmer für zwei Jahre weiter beobachtet, um die Sicherheit und Wir...
Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um €317,9 Mio. von €87,4 Mio. auf €405,3 Mio. im Geschäftsjahr 2020 an. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus einem Anstieg der Entwicklungskosten aus dem BNT162-Impfstoffprogramm, im Rahmen der BMBF Finanzierung weiterbelasteten Forschungs- und Entwicklungskosten der Tochterunternehmen an die BioNTech SE und gestiegenen Löhnen, Gehältern und Sozialversicherungsbeträgen. Die Beschäftigenzahlen im Forschungsbereich erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahresendstand um 96 (2019: 233) auf 329 Mitarbeiter. Der Effekt kommt hauptsächlich aus der Umgliederung der Beschäftigungsverhältnisse aus anderen Tochterunternehmen in die BioNTech SE und dem Einstellen neuer Mitarbeiter.
Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen von A 13,8 Mio. im ersten Quartal 2011 signifikant um 56,2% auf A 21,5 Mio. im ersten Quartal 2012 an. Unter Beru¨cksichtigung auch der zuru¨ckerstatteten Aufwendungen, die wie im Vorjahresquartal bei A 3,5 Mio. lagen und unter den Herstellungskosten ausgewiesen werden, stieg die F&E-Quote auf 2,0% (erstes Quartal 2011: 1,7%) bezogen auf den Umsatz an.