Zuwendungen der öffentlichen Hand Musterklauseln

Zuwendungen der öffentlichen Hand. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als sonstige betriebliche Erträge über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird sie als passiver Abgrenzungsposten in der Konzern-Bilanz erfasst. Anschließend werden sonstige betriebliche Erträge erfolgswirksam über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand. Zuwendungen der öffentlichen Hand für den Erwerb oder Bau von Sachanlagen vermindern die An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sie werden über die Nutzungsdauer der Sachanlage in Form ge- minderter Abschreibungen ergebniswirksam erfasst. Sonstige gewährte Zuwendungen werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt und über den Zeitraum als Ertrag erfasst, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen Eventualschulden sind mögliche oder gegenwärtige Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Ver- pflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz nur dann erfasst, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus unbelasteten schwebenden Rechtsgeschäften, Dauerschuldverhältnissen, öffentlich-rechtlichen Auflagen oder sonstigen wirtschaftlichen Verpflichtun- gen, die nicht bereits unter den bilanzierten Schulden oder den Eventualschulden erfasst sind, sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Zuwendungen der öffentlichen Hand. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Sie sind planmäßig als Ertrag zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perio- den, die erforderlich sind, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, verrechnen zu können. Investitionszulagen sind Zuwendungen, die für den Erwerb oder die Herstellung eines Vermögens- wertes gewährt werden. Sie werden im TLG IMMOBILIEN-Konzern von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Vermögenswertes aktivisch abgesetzt. Es erfolgt eine ratierliche Erfassung der Zuwendungen mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrages über die Nutzungsdauer der Vermögenswerte, sofern dieser einer planmäßigen Abschreibung unterliegt. Laufende Zuschüsse in Form von Instandhaltungs- und Aufwendungszuschüssen werden ertrags- wirksam erfasst. Der Ausweis erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen. Die Aufwendungs- und die zinsbegünstigten Darlehen sind Objektdarlehen und werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Beide weisen im Vergleich zu markt- üblichen Darlehen Vorteile wie niedrige Zinsen oder zins- und tilgungsfreie Zeiträume auf. Ihr Ansatz erfolgt grundsätzlich zum Barwert auf Basis des im Zeitpunkt der Aufnahme gültigen Marktzinssatzes. Der Differenzbetrag wird in einen Abgrenzungsposten eingestellt, der zugunsten der Aufwendungen aus der Darlehensamortisation linear über die Restlaufzeit der Darlehen aufgelöst wird.
Zuwendungen der öffentlichen Hand. Zuwendungen der öffentlichen Hand für den Erwerb oder Bau von Sachanlagen vermindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sie werden über die Nutzungsdauer der Sachanlage in Form geminderter Abschreibungen ergebniswirksam erfasst. Sonstige gewährte Zuwendungen werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt und über den Zeitraum als Ertrag erfasst, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Eventualschuiden sind mögliche oder gegenwärtige Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz nur dann erfasst, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden. der STEAG GmbH zum Dezember Anhang Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus unbelasteten schwebenden Rechtsgeschäften, öffentlich-rechtlichen Auflagen oder sonstigen wirtschaftlichen Verpflichtungen, die nicht bereits unter den bilanzierten Schulden oder den Eventualschulden erfasst sind, sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. ersetzt die bisher geltenden Regelungen über Konzernabschlüsse in und Bisher wurde Beherrschung als die Möglichkeit definiert, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Beherrschung liegt demnach dann vor, wenn das Mutterunternehmen schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Tochterunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das zu beeinflussen. 11 ersetzt und schafft die bisherige Möglichkeit zur von Gemeinschaftsunternehmen ab. Die zwingende Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen erfolgt künftig gemäß den Vorschriften des der sich bislang ausschließlich mit assoziierten Unternehmen befasste und dessen Anwendungsbereich nunmehr auf die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ausgedehnt wurde. Aus der Erstanwendung der IFRS 10 und IFRS ergeben sich keine Veränderungen hinsichtlich der Einstufung derzeit vom gehaltener Beteiligungen. bündelt die Anhangangaben zu IAS 27 bzw. IAS 31 bzw. und IAS 28 in einem Standard. Grundsätzlich führt 12 zu deutlich weiter gehenden Angaben im STEAG- siehe Anhangziffer Anhangziffer u...

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in auf Onshore-Renminbi (CNY) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen. Der Fonds kann auch in auf Offshore-Renminbi (CNH) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen sowie in auf andere Währungen lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von chinesischen staatlichen oder staatsnahen oder Unternehmen (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Unternehmen) mit eingetragenem Sitz, hauptsächlicher oder überwiegender Geschäftstätigkeit in Festlandchina investieren. Der Fonds kann über den chinesischen Interbank-Rentenmarkt, über das QFI-Regime oder über andere verfügbare Mittel maximal 100 % seines Vermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des FTSE World Government Bond Extended China (1-10 Year) Index (CNH), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Grundlage für die Festlegung von Risikobeschränkungen eingesetzt, jedoch verwendet der Fonds keine Benchmark für die Portfoliokonstruktion. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich 150 % der potenziellen Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement des Fonds in einen Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren – Potenzielle Anleger sollten die im Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ genannten Risiken beachten. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds investiert in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere, einschließlich Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität. Das Fondsportfolio kann daher einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Der Fonds investiert in chinesische Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind. Daher kann der Wert des Fonds abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. • Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe um einen vorab festgelegten Schwellenwert sinkt, kann die Anleihe zu einem erheblichen oder Totalverlust des Kapitals führen. (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen.