Fortdauer der Merkmale des ZE Musterklauseln

Fortdauer der Merkmale des ZE. Der Zuschlagsempfänger ist verpflichtet, während der Wirksamkeit des Vertrages dem Auftraggeber innerhalb von 2 Tagen jede eventuelle Veränderung mitzuteilen, die sich auf seinen Rechtssitz sowie die anderen grundlegende Merkmale des Unternehmens bezieht. Im Falle des Rückrufs oder der Aufhebung der ministeriellen Genehmigungen und/oder des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC und/oder AWOC) sowie der Unmöglichkeit, aus welchem Grund auch immer, die Tätigkeit entsprechend der Regeln der vorliegenden Verdingungsordnung fortzusetzen, muss der Zuschlagsempfänger den Dienst unverzüglich einstellen und den Auftraggeber umgehend benachrichtigen; der Auftraggeber hat dann das Recht, die Übertragung des Dienstes und die Durchführung der Tätigkeit für den Zeitraum der Aufhebung der ministeriellen Genehmigungen oder der Unmöglichkeit, die Tätigkeit fortzuführen, an andere Unternehmen der Branche zu verfügen und dem Zuschlagsempfänger die eventuellen Mehrkosten zu belasten. Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Auftraggeber gleichzeitig mit deren Auftreten jede von den zuständigen Luftfahrtbehörden / -einrichtungen verfügte Maßnahme oder jeden Verwaltungsakt ohne abschließende Wirkung in Kopie zu übermitteln, sofern diese sich auf die im Dienst befindlichen Luftfahrzeuge, das Dienstpersonal, für die Tätigkeit aus der vorliegenden Verdingungsordnung, relevante Hinweise zur Flugsicherheit, die Hubschrauberlandeflächen / HEMS-Stützpunkte von Bozen und Brixen oder das Unternehmen selbst beziehen. Der Auftraggeber kann die am ehesten geeigneten Überprüfungen direkt oder durch Dritte bei den HEMS- Stützpunkten und/oder dem Sitz des ZE vornehmen lassen, um die Fortdauer der in der Verdingungsordnung vorgesehenen Voraussetzungen und die Beachtung der Pflichten durch den Zuschlagsempfänger sicherzustellen. Der ZE ist daher verpflichtet, die Überprüfungen und Ortsbesichtigungen zu akzeptieren und außerdem mit dem Direktor von XXXX oder dessen Vertreter bestmöglich zu kooperieren, indem er diesen Personen unmittelbaren Zugang an den Stützpunkten sowie die Einsicht und/oder Bereitstellung in Abschrift jeder Urkunde oder jedes Dokuments ermöglicht, wenn dieses verlangt wird. Jede Erhebung des Direktors von HELI oder seines Bevollmächtigten wird erstinstanzlich dem Stützpunktverantwortlichen mitgeteilt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.