Fortführung einer Versorgung. Soll die Versorgung mit dem vertragsgegenständlichen Hilfsmittel über den vereinbarten Ver- sorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer ca. 21 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer der KKH einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der vertragsärztlichen Verordnung und seiner Bedarfsfeststellung für das vertragsgegenständliche Hilfsmittel in Höhe der angebotenen Versorgungspauschale. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags (KVA) an die KKH erfolgt nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Der Kostenvoran- schlag ist an die in der Anlage 05: „Datenübermittlung“ zuständige Stelle zu richten. Dem Kostenvoranschlag ist eine Kopie der medizinischen Unterlage beizufügen. Auf Verlangen der KKH ist dieser die medizinische Unterlage im Original vorzulegen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung
Fortführung einer Versorgung. Soll die Versorgung mit dem vertragsgegenständlichen Hilfsmittel über den vereinbarten Ver- sorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer ca. 21 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer der KKH einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der vertragsärztlichen Verordnung und seiner Bedarfsfeststellung für das vertragsgegenständliche Hilfsmittel in Höhe der angebotenen Versorgungspauschale. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags (KVA) an die KKH erfolgt nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Der Kostenvoran- schlag ist an die in der Anlage 05: „Datenübermittlung“ zuständige Stelle zu richten. Dem Kostenvoranschlag ist eine Kopie der medizinischen Unterlage beizufügen. Auf Verlangen der KKH ist dieser die medizinische Unterlage im Original vorzulegen.
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