Fortführung einer Versorgung. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Inkontinenzhilfen über den vereinbar- ten/genehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühes- tens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer ebenfalls einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben.
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag
Fortführung einer Versorgung. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Inkontinenzhilfen Hilfsmitteln über den vereinbar- tenvereinbarten/genehmigten ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühes- tens frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer ebenfalls (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben.
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag