Common use of Fortschreibung des Hilfeplans Clause in Contracts

Fortschreibung des Hilfeplans. Bei Änderung des Gesamt-/Teilhabeplanes ist für jede leistungsberechtigte Person der Hilfeplan fortzuschreiben. Sofern kein Gesamt-/Teilhabeplan vorliegt, der weniger als 24 Monate alt ist, ist der Hilfeplan spätestens alle 24 Monate beginnend mit der Aufnahme fortzuschreiben. Die Fortschreibung hat mindestens Aussagen zu enthalten ob und inwieweit die in Ziffer 5.2.1 aus Anlass der Aufnahme bzw. der letzten Fortschreibung formulierten Ziele erreicht wurden, zu den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen und den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, zu Empfehlungen über die täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzunehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: www.paritaetischer.de, www.paritaetischer.de

Fortschreibung des Hilfeplans. Bei Änderung des Gesamt-/Teilhabeplanes ist für jede leistungsberechtigte Person der Hilfeplan fortzuschreiben. Sofern kein Gesamt-/Teilhabeplan vorliegt, der weniger als 24 Monate alt ist, ist der Hilfeplan spätestens alle 24 Monate beginnend mit der Aufnahme fortzuschreiben. Die Fortschreibung hat mindestens Aussagen zu enthalten ob und inwieweit die in Ziffer 5.2.1 aus Anlass der Aufnahme bzw. der letzten Fortschreibung Fort- schreibung formulierten Ziele erreicht wurden, zu den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen und den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, zu Empfehlungen über die täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzunehmenden wahrzunehmen- den Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten Leis- tungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe in Niedersachsen

Fortschreibung des Hilfeplans. Bei Änderung des Gesamt-/Teilhabeplanes ist für jede leistungsberechtigte Person jedes Kind der Hilfeplan fortzuschreiben. Sofern kein Gesamt-/Teilhabeplan vorliegt, der weniger als 24 12 Monate alt ist, ist der Hilfeplan spätestens alle 24 12 Monate beginnend mit der Aufnahme fortzuschreiben. Die Fortschreibung hat mindestens Aussagen zu enthalten ob und inwieweit die in Ziffer 5.2.1 aus Anlass der Aufnahme bzw. der letzten Fortschreibung Fortschrei- bung formulierten Ziele erreicht wurden, zu den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen und den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben anzustre- ben sind, zu Empfehlungen über die täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzunehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Einglie Derungshilfe in Niedersachsen Für Kinder Und Jugendliche1

Fortschreibung des Hilfeplans. Bei Änderung des Gesamt-/Teilhabeplanes ist für jede leistungsberechtigte Person jedes Kind der Hilfeplan fortzuschreiben. Sofern kein Gesamt-/Teilhabeplan vorliegt, der weniger als 24 6 Monate alt ist, ist der Hilfeplan spätestens alle 24 6 Monate beginnend mit der Aufnahme fortzuschreiben. Die Fortschreibung hat mindestens Aussagen zu enthalten ob und inwieweit die in Ziffer 5.2.1 aus Anlass der Aufnahme bzw. der letzten Fortschreibung formulierten Ziele erreicht wurden, zu den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen und den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, zu Empfehlungen über die täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzunehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Einglie Derungshilfe in Niedersachsen Für Kinder Und Jugendliche1

Fortschreibung des Hilfeplans. Bei Änderung des Gesamt-/Teilhabeplanes ist für jede leistungsberechtigte Person der Hilfeplan fortzuschreiben. Sofern kein Gesamt-/Teilhabeplan vorliegt, der weniger als 24 Monate alt ist, ist der Hilfeplan spätestens alle 24 Monate beginnend mit der Aufnahme fortzuschreiben. Die Fortschreibung hat mindestens Aussagen zu enthalten ob und inwieweit die in Ziffer 5.2.1 5.2.2. aus Anlass der Aufnahme bzw. der letzten Fortschreibung formulierten Ziele erreicht wurden, zu den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen und den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.25.2.1 i. v. m. 5.2.3.) anzustreben sind, sind zu Empfehlungen über die täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzunehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: www.lebenshilfe-nds.de

Fortschreibung des Hilfeplans. Bei Änderung des Gesamt-/Teilhabeplanes ist für jede leistungsberechtigte Person der Hilfeplan fortzuschreiben. Sofern kein Gesamt-/Teilhabeplan vorliegt, der weniger als 24 Monate alt ist, ist der Hilfeplan spätestens alle 24 Monate beginnend mit der Aufnahme Auf- nahme fortzuschreiben. Die Fortschreibung hat mindestens Aussagen zu enthalten ob und inwieweit die in Ziffer 5.2.1 aus Anlass der Aufnahme bzw. der letzten Fortschreibung Fort- schreibung formulierten Ziele erreicht wurden, zu den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen und den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, zu Empfehlungen über die täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzunehmenden wahrzuneh- menden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe in Niedersachsen