Inhalt der Leistung. Der Begriff „Haushaltshilfe" wird im Gesetz nicht definiert. Aus der Tatsache, dass die Haushalts- hilfe bei Ausfall der haushaltsführenden Person zur Verfügung zu stellen ist, muss aber geschlos- sen werden, dass die Hilfe in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten besteht. Die Haushaltshilfe umfasst demnach die Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind, z. B. Be- schaffung und Zubereitung der Mahlzeiten, Wäschepflege und Reinigung der Wohnung (Unter- halts- ggf. Grundreinigung). Darüber hinaus erstreckt sie sich auf die Betreuung und Beaufsichti- gung der im Haushalt lebenden Kinder, soweit dies in Anbetracht des Alters oder des Gesund- heitszustandes der Kinder erforderlich ist (vgl. auch BSG vom 22.04.1987 – 8 RK 22/85).
Inhalt der Leistung. In erster Linie kommt die Leistung als Ergänzung zur Hebammenhilfe und zur ärztlichen Betreu- ung bei Hausgeburten in Frage. Die häusliche Pflege umfasst Grundpflege ohne hauswirtschaftli- che Versorgung als persönliche Betreuung. Sie soll weiterhin darauf ausgerichtet sein, dass die Versicherte - ggf. in Verbindung mit anderen Leistungen bei Schwangerschaft, häuslicher Entbin- dung und Mutterschaft (z. B. ärztliche Betreuung, Haushaltshilfe) - zu Hause verbleiben kann.
Inhalt der Leistung allgemeiner Teil
Inhalt der Leistung allgemeiner Teil Inhalt der Leistungen sind alle Maßnahmen, Aktivitäten, Angebote und Vorkehrungen, die dazu dienen, die Aufgaben der Eingliederungshilfe laut SGB IX zu verwirklichen. Insbesondere gehören grundpflegerische, persönlichkeitsfördernde und stabilisierende Maßnahmen dazu. Dabei ist dem besonderen Aspekt älterer Menschen mit geistiger Behinderung, die aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind, Rechnung zu tragen. Der Leistungserbringer wirkt darauf hin, dass die leistungsberechtigte Person an min- destens 20 Stunden in der Woche an der Maßnahme teilnimmt.
Inhalt der Leistung allgemeiner Teil Die WfbM hat denjenigen Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und zu ermöglichen, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen und wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst.
Inhalt der Leistung. Das Selfie-Set besteht aus einer vereinbarten Anzahl von kompakten Digitalameras, die dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellt werden. Damit können die Gäste der Veranstaltung selbst Bilder machen. Der Auftragnehmer sammelt dann alle Bilder zusammen und bearbeitet diese. Mit Bearbeitung ist eine grundlegende technische Nachbesserung der Bilder gemeint.
Inhalt der Leistung allgemeiner Teil Inhalt der Leistungen sind alle Maßnahmen, Aktivitäten, Angebote und Vorkehrungen, die dazu dienen, die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu verwirklichen. Insbesondere gehören grundpflegerische, persönlichkeitsfördernde und stabilisierende Maßnahmen dazu.
Inhalt der Leistung. Inhalt der Leistung ist die Erbringung von Schulungsleistun- gen in Form von Produktschulungen sowie die Durchführung von Zertifizierungsprüfungen. Leistungsumfang und Vergü- tung sowie sonstige gesonderte vertragliche Vereinbarungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder der An- meldebestätigung. Für individuell zusammengestellte Schu- lungen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen Anwendung.
Inhalt der Leistung. 3.3.1. Allgemeiner Teil
3.3.2. Direkte Leistungen: Lebenspraktische Aufgaben: Hilfen im Haushalt:
Inhalt der Leistung. Der Leistungserbringer erbringt die jeweils ärztlich verordnete SAPV-Leistung als multiprofessionelles PCT intermittierend oder durchgängig nach Bedarf als