Forwarding, transport and insurance. 11.1 The supplier shall be notified in good time of any spe- cial requirements regarding forwarding, transport and insurance. Transportation shall be at the customer’s ex- pense and risk.
Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.
Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.