Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews Musterklauseln

Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews. Die Teilnehmenden können bei den Sportveranstaltungen von uns oder von uns beauftragten Dienstleistern gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Die erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews dürfen wir kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmenden räumen uns das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung ofline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise zu verwenden: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen, u. ä. Die Teilnehmenden verzichten hierbei auf ihre Namensnennung. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder für den Fall, dass Sie unseren oder den Anweisungen unserer Mitarbeiter:innen, den entsprechend kenntlich gemachten Streckenposten und des Medizinischen Dienstes nicht Folge leisten und die Gefahr besteht, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit und/oder Gesundheit der Teilnehmenden gefährdet werden, können wir, unsere Streckenposten und/oder der Medizinische Dienst, Teilnehmende von der Zeitwertung oder der Sportveranstaltung ausschließen und/oder disqualifizieren. Als sanktionsfähige Zuwiderhandlungen zählen unter anderem: ● Verstoß gegen die jeweils einschlägigen nationalen und internationalen Verbandsregeln, § 2.4 dieser Teilnahmebedingungen; ● die Weitergabe der persönlich zugeteilten Startnummer; ● die Erschleichung, bzw. Erwerb und/oder die Veränderung der Startnummer; ● die Unkenntlichmachung des Werbeaufdrucks auf der Startnummer; ● grob unsportliches Verhalten; ● wiederholte, unplausible Durchgangszeiten; ● Teilnahme mit nicht zugelassenem Zeitmess-Transponder oder ohne Zeitmess-Transponder (§ 2.7); Weiter behalten wir uns vor, ein Startverbot (auch für die Zukunft) auszusprechen. Ein Startverbot können wir, unter anderem bei einem trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Zahlungsrückstand sowie zum Schutz des Teilnehmenden vor gesundheitlichen Schäden aussprechen. Über ein Startverbot wird der oder die Betroffene von uns schriftlich informiert.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.