Fotografieren, Filmen. a) Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen oder Filmen innerhalb des Messe- geländes ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen gestattet. b) Der Veranstalter ist berechtigt, Darstellungen oder Aufnahmen von Messe- ständen anzufertigen und zur Veröffentlichung zu verwenden. Der Aussteller ver- zichtet auf alle Ansprüche aus dem Urheberrecht.
Appears in 8 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fotografieren, Filmen. a) Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen oder Filmen innerhalb des Messe- geländes ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen gestattet.
b) Der Veranstalter ist berechtigt, Darstellungen Zeichnungen oder Aufnahmen von Messe- ständen Messeständen anzufertigen und zur Veröffentlichung zu verwenden. Der Aussteller ver- zichtet verzichtet auf alle Ansprüche aus dem Urheberrecht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen