Fragebogen zur Fahrgewohnheit Musterklauseln

Fragebogen zur Fahrgewohnheit. Die Erfassung der alltäglichen Fahrgewohnheit erfolgte zu Beginn der Untersuchung mittels eines Fragebogens. Dabei waren die Patienten mit Ersterkrankung seit durchschnittlich 12,6 Jahren (SD=8,6) in Besitz eines Führerscheins der Klasse B. Pro Woche fuhren diese dabei 5,8 Stunden Auto (SD=9,2). Die Fahrerfahrung wurde anhand der mit dem PKW zurückgelegten Kilometer pro Jahr ermittelt. Diese befand sich in den meisten Fällen im Bereich von 8000-16000 km. Sieben Patienten (35%) gaben an, bereits an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen zu sein. Drei von diesen (42,9%) waren an diesem (mit-)schuld. Die gesunden Kontrollen besaßen seit durchschnittlich 10,8 Jahren (SD=10,6) einen Führerschein der Klasse B. Die durchschnittliche Fahrzeit pro Woche betrug 4,2 Stunden (SD=4,3). Die Fahrerfahrung war in den meisten Fällen mit 8000-16000 km ähnlich zu der der ersterkrankten MS-Patienten einzustufen. Fünf Patienten (25%) waren bereits an einem Verkehrsunfall beteiligt, davon trug jeder von diesen (100%) dabei mindestens eine Mitschuld. Die Patienten mit längerem Krankheitsverlauf befanden sich seit durchschnittlich 28,6 Jahren (SD=11.4) im Besitz des Führerscheins der Klasse B. Die durchschnittliche Fahrzeit pro Woche betrug dabei 4,5 Stunden (SD=6,9). Die Fahrerfahrung wurde in den meisten Fällen mit <8000 km in einem niedrigeren Bereich als bei den anderen Studienpools angegeben. Zehn Patienten (50%) waren bereits an einem Unfall beteiligt, davon sieben (70%) mit anteiliger oder voller Schuld. In der durchschnittlichen Fahrzeit pro Woche ist nach Wilcoxon-Mann-Whitney-U kein signifikanter Unterschied der drei Testgruppen festzustellen. Weiterhin gibt es keine Signifikanz in Bezug auf die Beteiligung mit/ohne (Mit-)Schuld an Unfällen. Tabelle 16: Fragebogen zum Fahrverhalten
Fragebogen zur Fahrgewohnheit. Alle Teilnehmerpools zeigten einen für Deutschland typischen Erwerb des Führerscheins mit etwa 18-24 Jahren (Kraftfahrtbundesamt, 2016; s. Anhang, Abbildung Ab3). Die Fahrerfahrung wurde in der Gruppe der Ersterkrankten und der gesunden Kontrollen gleichsam ausgewählt, während die Gruppe der länger Erkrankten MS-Patienten vorwiegend weniger Fahrerfahrung – als pro Jahr mit dem PKW zurückgelegte Kilometer definiert – angab. Ebenso betrug bei den länger erkrankten Studienteilnehmern im Vergleich zu den gesunden und frisch diagnostizierten Pools die durchschnittliche Fahrzeit pro Woche etwa nur die Hälfte. Dies könnte bereits ein Hinweis auf ein krankheitsadaptiertes Verhalten der Patienten mit längerem Krankheitsverlauf sein, bedingt durch die vorhandenen krankheitsspezifischen Einschränkungen. Es lässt sich vermuten, dass diese MS- Patienten nur für sie notwendige, jedoch damit auch gut bekannte Strecken mit dem PKW zurücklegten, was zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mitbeiträgt, ohne den Patienten diese Form der Mobilität gänzlich verbieten zu müssen (Xxxx et al., 2009). Weiterhin gilt es erfreulicherweise zu betonen, dass die getesteten MS-Patienten bislang nicht im Rahmen einer angeordneten Fahrtauglichkeitsuntersuchung getestet wurden, also aus eigener Entscheidung restriktiv handelten. Dies könnte auf eine möglicherweise gute Akzeptanz dieser Art eigenständigen Einschränkung bei den Patienten hindeuten. Ein solches Vorgehen gilt als „Kompromiss“ für Patienten mit eingeschränkter Fahreignung bei dennoch erheblicher Abhängigkeit vom Auto und ist

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  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.