Common use of Freie Tage Clause in Contracts

Freie Tage. 1. Es besteht Anspruch auf jährlich 112 freie Tage. Dieser berechnet sich auf der Basis von 52 Sonntagen, 52 Samstagen und 8 Feiertagen (9 ordentliche Feiertage abzüglich 1 Feiertag, der durchschnittlich jährlich mindestens auf einen Sonntag oder Samstag fällt). 2. Kann die vertraglich vereinbarte Jahresarbeitszeit aus lokalen Organisationsgründen oder in- folge der persönlichen Verfügbarkeit des Mitarbeitenden nicht erreicht werden, so kann als letzte Möglichkeit vorübergehend der jährliche Freitaganspruch von 112 Tagen bis auf das Mi- nimum von 90 Tagen reduziert werden. 3. Zusätzliche freie Tage ergeben sich allenfalls aus dem Zeitbonus nach Artikel 12 Absatz 2 die- ses Vertrages. 4. Die Einteilung der freien Tage erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungen, wobei auf die Bedürfnisse und Verpflichtungen des Mitarbeitenden – namentlich bezüglich Betreuung von Angehörigen sowie anderweitiger beruflicher Verpflichtungen – ge- bührend Rücksicht zu nehmen ist. Dabei ist zu beachten, dass mindestens 12 freie Sonntage im Kalenderjahr zu gewähren sind. 5. Bei der Führung der Diensteinteilung ist darauf zu achten, dass jede/r Mitarbeitende die Eintei- lung der freien Tage in der Regel zwei Wochen im Voraus kennt. Müssen Einzelfreitage zuge- teilt werden, sollen diese einen Zeitraum von 24 Stunden umfassen. Wenn von diesen Grundsätzen ausnahmsweise abgewichen oder ein freier Tag verschoben werden muss, wird dem Mitarbeitenden eine begründete Mitteilung gemacht. 6. Bei Ein- und Austritt besteht ein der Anstellungsdauer entsprechender Teilanspruch an freien Tagen. 7. Während Krankheit, Unfall, Militärdienst reduziert sich der Jahresanspruch an freien Tagen nach folgender Formel: Jahresanspruch dividiert durch 365 mal Anzahl Absenztage.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen

Freie Tage. 1. Es besteht Anspruch auf jährlich 112 freie Tage. Dieser berechnet sich auf der Basis von 52 Sonntagen, 52 Samstagen und 8 Feiertagen (9 ordentliche Feiertage abzüglich 1 Feiertag, der durchschnittlich jährlich mindestens auf einen Sonntag oder Samstag fällt). 2. Kann die vertraglich vereinbarte Jahresarbeitszeit aus lokalen Organisationsgründen oder in- folge infolge der persönlichen Verfügbarkeit des Mitarbeitenden nicht erreicht werden, so kann als letzte Möglichkeit vorübergehend der jährliche Freitaganspruch von 112 Tagen bis auf das Mi- nimum von 90 Tagen reduziert werden. 3. Zusätzliche freie Tage ergeben sich allenfalls allenfalls. aus dem Zeitbonus nach Artikel 12 Absatz 2 die- ses dieses Vertrages. 4. Die Einteilung der freien Tage erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungenBestimmungen, wobei auf die Bedürfnisse und Verpflichtungen des Mitarbeitenden – namentlich nament- lich bezüglich Betreuung von Angehörigen sowie anderweitiger beruflicher Verpflichtungen – ge- bührend gebührend Rücksicht zu nehmen ist. Dabei ist zu beachten, dass mindestens 12 freie Sonntage Sonnta- ge im Kalenderjahr zu gewähren sind. 5. Bei der Führung der Diensteinteilung ist darauf zu achten, dass jede/r Mitarbeitende die Eintei- lung der freien Tage in der Regel zwei Wochen im Voraus kennt. Müssen Einzelfreitage zuge- teilt werden, sollen diese einen Zeitraum von 24 Stunden umfassen. Wenn von diesen Grundsätzen ausnahmsweise abgewichen oder ein freier Tag verschoben werden muss, wird dem Mitarbeitenden eine begründete Mitteilung gemacht. 6. Bei Ein- und Austritt besteht ein der Anstellungsdauer entsprechender Teilanspruch an freien Tagen. 7. Während Krankheit, Unfall, Militärdienst reduziert sich der Jahresanspruch an freien Tagen nach folgender Formel: Jahresanspruch dividiert divi . ert durch 365 mal Anzahl Absenztage.. di

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen

Freie Tage. 1. Es besteht Anspruch auf jährlich 112 freie Tage. Dieser berechnet sich auf der Basis von 52 Sonntagen, 52 Samstagen und 8 Feiertagen (9 ordentliche Feiertage abzüglich 1 Feiertag, der durchschnittlich jährlich mindestens auf einen Sonntag oder Samstag fällt). 2. Kann die vertraglich vereinbarte Jahresarbeitszeit aus lokalen Organisationsgründen Organisationsgrün- den oder in- folge infolge der persönlichen Verfügbarkeit des Mitarbeitenden nicht erreicht werden, so kann als letzte Möglichkeit vorübergehend der jährliche Freitaganspruch von 112 Tagen bis auf das Mi- nimum Minimum von 90 Tagen reduziert werden. 3. Zusätzliche freie Tage ergeben sich allenfalls aus dem Zeitbonus nach Artikel 12 Absatz Ziffer 2 die- ses dieses Vertrages. 4. Die Einteilung der freien Tage erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungengesetz- lichen Bestimmungen, wobei auf die Bedürfnisse und Verpflichtungen des Mitarbeitenden Mitarbei- tenden – namentlich bezüglich Betreuung von Angehörigen sowie anderweitiger beruflicher Verpflichtungen – ge- bührend gebührend Rücksicht zu nehmen ist. Dabei ist zu beachtenbe- achten, dass mindestens 12 freie Sonntage im Kalenderjahr zu gewähren sind. 5. Bei der Führung der Diensteinteilung ist darauf zu achten, dass jede/r Mitarbeitende jede / -r Mitarbei- tende die Eintei- lung Einteilung der freien Tage in der Regel zwei Wochen im Voraus kennt. Müssen Einzelfreitage zuge- zuge-teilt werden, sollen diese einen Zeitraum von 24 Stunden Stun- den umfassen. Wenn von diesen Grundsätzen ausnahmsweise abgewichen oder ein freier Tag verschoben werden muss, wird dem Mitarbeitenden eine begründete Mitteilung gemacht. 6. Bei Ein- und Austritt besteht ein der Anstellungsdauer entsprechender Teilanspruch an freien Tagen. 7. Während Krankheit, Unfall, Militärdienst reduziert sich der Jahresanspruch an freien Tagen nach folgender Formel: Jahresanspruch dividiert durch 365 mal Anzahl AbsenztageAb- senztage.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen

Freie Tage. 1. Es besteht Anspruch auf jährlich 112 freie Tage. Dieser berechnet sich auf der Basis von 52 Sonntagen, 52 Samstagen und 8 Feiertagen (9 ordentliche Feiertage abzüglich 1 Feiertag, der durchschnittlich jährlich mindestens auf einen Sonntag oder Samstag fällt). 2. Kann die vertraglich vereinbarte Jahresarbeitszeit aus lokalen Organisationsgründen oder in- folge infolge der persönlichen Verfügbarkeit des Mitarbeitenden nicht erreicht werden, so kann als letzte Möglichkeit vorübergehend der jährliche Freitaganspruch von 112 Tagen bis auf das Mi- nimum von 90 Tagen reduziert werden. 3. Zusätzliche freie Tage ergeben sich allenfalls allenfalls. aus dem Zeitbonus nach Artikel 12 Absatz Ziffer 2 die- ses dieses Vertrages. 4. Die Einteilung der freien Tage erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungenBestimmungen, wobei auf die Bedürfnisse und Verpflichtungen des Mitarbeitenden – namentlich nament- lich bezüglich Betreuung von Angehörigen sowie anderweitiger beruflicher Verpflichtungen – ge- bührend gebührend Rücksicht zu nehmen ist. Dabei ist zu beachten, dass mindestens 12 freie Sonntage Sonnta- ge im Kalenderjahr zu gewähren sind. 5. Bei der Führung der Diensteinteilung ist darauf zu achten, dass jede/r Mitarbeitende die Eintei- lung der freien Tage in der Regel zwei Wochen im Voraus kennt. Müssen Einzelfreitage zuge- teilt werden, sollen diese einen Zeitraum von 24 Stunden umfassen. Wenn von diesen Grundsätzen ausnahmsweise abgewichen oder ein freier Tag verschoben werden muss, wird dem Mitarbeitenden eine begründete Mitteilung gemacht. 6. Bei Ein- und Austritt besteht ein der Anstellungsdauer entsprechender Teilanspruch an freien Tagen. 7. Während Krankheit, Unfall, Militärdienst reduziert redu.ziert sich der Jahresanspruch an freien Tagen nach folgender Formel: Jahresanspruch dividiert durch 365 mal Anzahl Absenztage.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen