Freigabe des Sicherungseigentums Musterklauseln

Freigabe des Sicherungseigentums. Die Freigabe des Sicherungseigentums erfolgt durch die effektive Übertragung der Besicherten Vermögenswerte auf die 1T Wallet des 1T Kunden oder einer anderen Person außerhalb der 1T Plattform. 1T Niederlande oder das jeweilige Verbundene Unternehmen wird das Sicherungseigentum spätestens dann freigeben, wenn alle Besicherten Forderungen vollständig und endgültig beglichen sind. Eine teilweise Freigabe oder Verwertung der Besicherten Vermögenswerte hat keinen Einfluss auf das Sicherungseigentum an den verbleibenden Besicherten Vermögenswerten. Um Zweifel auszuschließen, gilt das Sicherungseigentum zusätzlich zu und unabhängig von der in Abschnitt 4.2 des Anhangs II dargelegten Treuhandvereinbarung.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………