Common use of Freistellung aus familiären Gründen Clause in Contracts

Freistellung aus familiären Gründen. Der Arbeitnehmer ist unter Fortzahlung seines Gesamttarifstundenlohnes bei folgenden Ereignissen von der Arbeit freizustellen, wobei für die Vergütung die tarifliche Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer 1.2 maßgeblich ist: 2.1 eigene Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft für 3 Arbeitstage, 2.2 Entbindung der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin für 2 Arbeitstage, 2.3 Tod von Eltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern für 2 Arbeitstage, 2.4 schwere Erkrankungen der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Familienmitglieder, sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Pflege erforderlich ist für 1 Arbeitstag, 2.5 Wohnungswechsel mit eigenem Haushalt, jedoch nur einmal im Kalenderjahr und nicht während eines wirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses für 2 Arbeitstage. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer bei sonstigen besonderen familiären Ereignissen unter Verwendung eines beste- henden Arbeitszeitguthabens einen Anspruch auf Freistellung, wenn der Freistellung keine schwerwiegenden betrieb- lichen Gründe entgegenstehen.

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Samples: Tarifvertrag Für Das Baugewerbe, Tarifvertragswerk

Freistellung aus familiären Gründen. Der Arbeitnehmer ist unter Fortzahlung seines Gesamttarifstundenlohnes bei folgenden Ereignissen Ereig- nissen von der Arbeit freizustellen, wobei für die Vergütung die tarifliche Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer Nr. 1.2 maßgeblich ist: 2.1 eigene Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft für 3 Arbeitstage, 2.2 Entbindung der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin für 2 Arbeitstage, 2.3 Tod von Eltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern für 2 ArbeitstageArbeits- tage, 2.4 schwere Erkrankungen der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden FamilienmitgliederFamilienmitglie- der, sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Pflege erforderlich ist für 1 Arbeitstag, 2.5 bei Wohnungswechsel mit eigenem Haushalt, jedoch nur einmal im Kalenderjahr und nicht während eines wirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses für 2 Arbeitstage. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer bei sonstigen besonderen familiären Ereignissen unter Verwendung eines beste- henden Arbeitszeitguthabens einen Anspruch auf Freistellung, wenn der Freistellung keine schwerwiegenden betrieb- lichen Gründe entgegenstehen.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Freistellung aus familiären Gründen. Der Arbeitnehmer ist unter Fortzahlung seines Gesamttarifstundenlohnes Gesamttarifstundenlohns bei folgenden Ereignissen von der Arbeit freizustellenfrei- zustellen, wobei für die Vergütung die tarifliche Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer 1.2 maßgeblich ist: 2.1 eigene Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft für 3 drei Arbeitstage, 2.2 Entbindung der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin für 2 zwei Arbeitstage, 2.3 Tod von Eltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern für 2 zwei Arbeitstage, 2.4 schwere Erkrankungen der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Familienmitglieder, sofern der Arzt bescheinigtbeschei- nigt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Pflege erforderlich ist für 1 einen Arbeitstag,. 2.5 bei Wohnungswechsel mit eigenem Haushalt, jedoch nur einmal im Kalenderjahr und nicht während eines wirksam wirk- sam gekündigten Arbeitsverhältnisses für 2 zwei Arbeitstage. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer bei sonstigen besonderen familiären Ereignissen unter Verwendung eines beste- henden Arbeitszeitguthabens einen Anspruch auf Freistellung, wenn der Freistellung keine schwerwiegenden betrieb- lichen Gründe entgegenstehen.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Freistellung aus familiären Gründen. Der Arbeitnehmer ist unter Fortzahlung seines Gesamttarifstundenlohnes bei folgenden Ereignissen Er- eignissen von der Arbeit freizustellen, wobei für die Vergütung die tarifliche Arbeitszeitverteilung Arbeitszeitvertei- lung nach § 3 Nummer Nr. 1.2 maßgeblich ist: 2.1 eigene Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft für 3 Arbeitstage, 2.2 Entbindung der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin für 2 Arbeitstage, 2.3 Tod von Eltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern für 2 ArbeitstageArbeits- tage, 2.4 schwere Erkrankungen der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden FamilienmitgliederFamilienmit- glieder, sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen vorläufi- gen Pflege erforderlich ist für 1 Arbeitstag, 2.5 bei Wohnungswechsel mit eigenem Haushalt, jedoch nur einmal im Kalenderjahr und nicht während eines wirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses für 2 Arbeitstage. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer bei sonstigen besonderen familiären Ereignissen unter Verwendung eines beste- henden Arbeitszeitguthabens einen Anspruch auf Freistellung, wenn der Freistellung keine schwerwiegenden betrieb- lichen Gründe entgegenstehen.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)