Freistellung bei der Verletzung geistigen Eigentums Musterklauseln

Freistellung bei der Verletzung geistigen Eigentums. (a) Freistellung von Ansprüchen wegen Rechtsverletzung. SISW wird den Kunden auf eigene Kosten von Klagen freistellen und dagegen verteidigen, sofern diese auf dem Anspruch basieren, dass Produkte Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Patente oder Marken verletzen, die von den USA, Japan oder einem Mitglied der Europäischen Patentorganisation ausgegeben oder registriert wurden, und verpflichtet sich zur Zahlung aller Schadensersatzbeträge, die von einem zuständigen Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs auferlegt werden, sofern der Kunde SISW (i) unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, (ii) alle angeforderten Informationen und angemessene Unterstützung in Bezug auf den Anspruch bereitstellt und (iii) alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen in Bezug auf den Anspruch überlässt. SISW wird für den Kunden ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, weder Haftung noch Verpflichtungen übernehmen.
Freistellung bei der Verletzung geistigen Eigentums. (a) Freistellung von Ansprüchen wegen Rechtsverletzung. SISW wird den Kunden auf eigene Kosten von Klagen freistellen und dagegen verteidigen, sofern diese auf dem Anspruch basieren, dass Produkte Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Patente oder Marken verletzen, die von den USA, Japan oder einem Mitglied der Europäischen Patentorganisation ausgegeben oder registriert wurden, und verpflichtet sich zur Zahlung aller Schadensersatzbeträge, die von einem zuständigen Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs auferlegt werden, sofern der Kunde SISW (i) unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert,
Freistellung bei der Verletzung geistigen Eigentums. 5.1. XXXXXX wird den Nutzer auf eigene Kosten von Klagen freistellen und dagegen verteidigen, sofern diese auf dem Anspruch basieren, dass die Vertragssoftware Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Patente oder Marken verletzt, die von den USA, Japan oder einem Mitglied der Europäischen Patentorganisation ausgegeben oder registriert wurden, und verpflichtet sich zur Zahlung aller Schadensersatzbeträge, die von einem zuständigen Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs auferlegt werden, sofern der Nutzer SAMSON (i) unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, (ii) alle angeforderten Informationen und angemessene Unterstützung in Bezug auf den Anspruch bereitstellt und (iii) alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen in Bezug auf den Anspruch überlässt.
Freistellung bei der Verletzung geistigen Eigentums