Freistellung von Ansprüchen Musterklauseln

Freistellung von Ansprüchen. Die Gesellschaft kann ein Verwaltungsratsmitglied oder einen leitenden Angestellten, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, in einem angemessenem Rahmen von Kosten freistellen, die ihm im Zusammenhang mit einem Verfahren entstanden sind, an welchem er aufgrund seiner Funktion in der Gesellschaft als Partei beteiligt ist. Gleiches gilt, wenn sich die Parteistellung aus seiner Funktion in einer anderen Gesellschaft ergibt, sofern die Gesellschaft Aktionär oder Gläubiger der anderen Gesellschaft und diese zur Freistellung nicht verpflichtet ist.
Freistellung von Ansprüchen. 7.1 Die Stadt unterliegt hinsichtlich der von ihr mit dieser Vereinbarung übernommenen Aufgaben den Weisungen des Kreises. Kommt sie ihren Verpflichtungen nicht nach, so ist der Kreis berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten der Stadt selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Vorab ist eine schriftliche Einigung zu treffen. Bei einer unaufschiebbaren Maßnahme, die zur Abwendung einer Gefahr kurzfristig durchgeführt werden muss, ist die Erzielung einer vorherigen schriftlichen Einigung nicht erforderlich. Die Stadt ist nachträglich umgehend über die jeweils getroffene Maßnahme zu unterrichten.
Freistellung von Ansprüchen. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist selbst verant- wortlich für übermittelte Daten, kostenpflichtige Dienstleistungen und getätigte Rechtsgeschäfte. Geltendes Recht ist einzuhalten, insbesondere: ▪ das Internet weder zum Abruf noch zur Ver- breitung von sitten- oder rechtswidrigen In- halten zu nutzen, ▪ keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbrei- ten oder zugänglich zu machen, ▪ die Jugendschutzvorschriften zu beachten, ▪ keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten, ▪ den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder ande- ren Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
Freistellung von Ansprüchen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich jeder Teilnehmer dazu bereit, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, die freigestellten Parteien frei von und gegen jegliche Haftung für Verletzungen, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb, jeder wettbewerbsbezogen Aktivität, einer eingereichten Einsendung oder dem Versand und der Bearbeitung, dem Erhalt, Besitz, Verlust, der Verwendung oder Missbrauch eines vergebenen Preises ergeben, frei zu halten. Die Haftungsbeschränkung in diesem Abschnitt trifft nicht auf Ansprüche für persönliche Schäden oder Tod, die durch Adobe oder durch Fahrlässigkeit seiner Bevollmächtigten verursacht wurden, zu, sowie bezüglich der Haftung von Adobe und seinen Bevollmächtigten für Schäden, die aufgrund grober Nachlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind, oder sonstige Haftungsverpflichtungen zu, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können. Die Teilnehmer stimmen zu, dass die einzige Verpflichtung von Adobe darin besteht, berechtigte Einsendungen anzunehmen und diese gemäß den in diesen offiziellen Regeln festgelegten Verfahren und Kriterien der Jury (und letztlich zur Vergabe von Preisen) vorzulegen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine weitere Entschädigung und wird keine weitere Entschädigung beantragen.
Freistellung von Ansprüchen. Ist die Schadenersatzverpflichtung der Versicherungsnehmerin mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer die Versicherungsnehmerin innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Freistellung von Ansprüchen. Der Lieferant stellt viastore von sämtlichen Ansprüchen frei, die Arbeitnehmer des Lieferanten oder Arbeitnehmer von Subunternehmern oder Verleihern oder gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien gegen den AG gemäß § 13 MiLoG oder gemäß § 14 AEntG geltend machen. Vereinbarungen nach Absatz 2 (Untervergaben) zwischen dem Lieferanten und dessen Subunternehmern/Verleihern müssen eine entsprechende Freistellungserklärung auch zu Gunsten viastore enthalten.
Freistellung von Ansprüchen. Soweit den Ticketkäufer ein Verschulden trifft, stellt er Ticketmaster von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Verhaltens des Ticketkäufers im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tickets oder der Durchführung von Eigenveranstaltungen von Ticketmaster gegen diese geltend machen und trägt die insoweit anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe. Der Ticketkäufer ist im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte verpflichtet, Ticketmaster unverzüglich wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.