Freistellung und Schadensersatz. Der Nutzer stellt Xxxxxxx von etwaigen Ansprüchen Dritter, denen Xxxxxxx aufgrund einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung des Nutzers ausgesetzt ist, auch wenn diese auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen, frei. Der Nutzer hat Tangany etwaige Schäden zu ersetzen, die Tangany aufgrund einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung des Nutzers entstehen, auch wenn diese auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
Freistellung und Schadensersatz. 10.1 Der Nutzer stellt den Kryptoverwahrer von etwaigen Ansprüchen Dritter, denen der Kryptoverwahrer aufgrund einer Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlung des Nutzers ausgesetzt ist, auch wenn diese auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen, frei.
10.2 Der Nutzer hat dem Kryptoverwahrer etwaige Schäden zu ersetzen, die der Kryptoverwahrer aufgrund einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung des Nutzers entstehen, auch wenn diese auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
Freistellung und Schadensersatz. Der Händler hat PayPal gegen sämtliche Ansprüche Dritter (jeder ein „Anspruch“, zusammenfassend „Ansprüche“) – einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten von PayPal – zu verteidigen sowie PayPal hiervon freizustellen und schadlos zu halten (a) falls der Anspruch (i) auf der Verletzung einer Zusicherung, Auflage oder sonstigen Verpflichtung gemäß dieser Vereinbarung, (ii) auf einem Verstoß gegen anwendbares Recht oder anwendbare Gesetze oder (iii) auf Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten beruht oder sich hieraus ergibt, oder (b) falls im Anspruch geltend gemacht wird, dass die Technologie des Händlers (gleichgültig, ob sie im Eigentum des Händlers steht oder von einem Dritten lizensiert wurde) oder die Dienstleistungen des Händlers, die nach dieser Vereinbarung erbracht und genutzt werden, die Immaterialgüterrechte eines Dritten verletzen.
Freistellung und Schadensersatz a.) Jede der Vertragsparteien (die „freistellende Partei“) verpflich- tet sich, die jeweils andere Partei (die „freigestellte Partei“), ihre verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen leitenden Ange- stellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprü- chen und daraus resultierenden Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, einschließlich an- gemessener Anwaltsgebühren, (zusammengefasst als „Ansprü- che“) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die von oder im Namen von Dritten, die nicht mit der freigestellten Partei gesellschaftsrechtlich verbunden sind oder mit dieser in gesellschaftsrechtlicher Verbindung stehen („nicht verbundene Dritte“), in dem Umfang initiiert wurden, der sich aus einer Ver- letzung oder einem Verstoß der freistellenden Partei gegen seine Zusicherungen und Gewährleistungen oder andere Bestimmun- gen des Vertrags ergibt.
b.) Der Kunde muss Ipsos, seine verbundenen Unternehmen und jeden seiner jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mit- arbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen durch nicht verbun- dene Dritte verteidigen und schadlos halten, soweit sie sich aus der Nutzung der Gelieferten Ergebnisse durch den Kunden oder den daraus gezogenen Schlüssen ergeben; dies gilt nicht, sofern Ipsos an der Entstehung der geltend gemachten Ansprüche ein Verschulden trifft.
c.) Die freigestellte Partei hat die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche eines nicht verbundenen Dritten gemäß Abschnitt 8a.) und 8b.) zu unterrichten. Die freistellende Partei hat die Verteidigung und Beilegung solcher Ansprüche auf eigene Kosten zu kontrollieren. Die freigestellte Partei muss: (i) bei der Sachverhaltsermittlung und Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche auf Kosten und Anfrage der freistellenden Partei in vollem Umfang mit dieser und ihren Rechtsvertretern kooperieren und (ii) der freistellenden Partei ermöglichen, eine solche Forderung zu begleichen (vorausgesetzt, dass ein solcher Vergleich die Rechte der freigestellten Partei nicht beeinträchtigt oder der freigestellten Partei zusätzliche Verpflichtungen zu den hierin festgelegten Verpflichtungen auferlegt werden).