Common use of Freistellung vor Prüfungen Clause in Contracts

Freistellung vor Prüfungen. Der Auszubildenden ist vor der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschluss- prüfung/der staatlichen Prüfung an fünf Ausbildungstagen, bei der Sechs-Tage-Woche an sechs Ausbildungstagen, Gelegenheit zu geben, sich ohne Bindung an die planmäßige Aus- bildung auf die Prüfung vorzubereiten. Der Anspruch nach Satz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die die Auszubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung/staatliche Prüfung beson- ders zusammengefasst werden; die Auszubildende erhält jedoch mindestens zwei freie Aus- bildungstage.

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Samples: Tarifvertrag Über Ein Lohngruppenverzeichnis Zum Kirchlichen Arbeitertarifvertrag Vom, Tarifvertrag Über Ein Lohngruppenverzeichnis Zum Kirchlichen Arbeitertarifvertrag Vom

Freistellung vor Prüfungen. Der Auszubildenden ist vor der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschluss- prüfungAbschlussprüfung/der staatlichen Prüfung an fünf Ausbildungstagen, bei der Sechs-Tage-Woche an sechs Ausbildungstagen, Gelegenheit zu geben, sich ohne Bindung an die planmäßige Aus- bildung Ausbildung auf die Prüfung vorzubereiten. Der Anspruch nach Satz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die die Auszubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung/staatliche Prüfung beson- ders besonders zusammengefasst werden; die Auszubildende erhält jedoch mindestens zwei freie Aus- bildungstageAusbildungstage.

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Samples: Tarifvertrag Ausbildung Vom 16. Dezember 2002

Freistellung vor Prüfungen. Der Auszubildenden ist vor der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschluss- prüfungAb- schlussprüfung/der staatlichen Prüfung an fünf Ausbildungstagen, bei der Sechs-Tage-Woche an sechs Ausbildungstagen, Gelegenheit zu geben, sich ohne Bindung an die planmäßige Aus- bildung Ausbildung auf die Prüfung vorzubereiten. Der Anspruch nach Satz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die die Auszubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung/staatliche Prüfung beson- ders besonders zusammengefasst werden; die Auszubildende erhält jedoch mindestens zwei freie Aus- bildungstage.Ausbildungstage. § 17 Mitteilungspflicht und Weiterarbeit

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Samples: Tarifvertrag

Freistellung vor Prüfungen. Der Auszubildenden ist vor der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschluss- prüfungAbschlussprüfung/der staatlichen Prüfung an fünf Ausbildungstagen, bei der Sechs-Tage-Tage- Woche an sechs Ausbildungstagen, Gelegenheit zu geben, sich ohne Bindung an die planmäßige Aus- bildung Ausbildung auf die Prüfung vorzubereiten. Der Anspruch nach Satz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die die Auszubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung/staatliche Prüfung beson- ders besonders zusammengefasst werden; die Auszubildende erhält jedoch mindestens zwei freie Aus- bildungstageAusbildungstage.

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Samples: Tarifvertrag