Freiwilliges Rücktrittsrecht Musterklauseln

Freiwilliges Rücktrittsrecht. Der Mieter kann vom Vertrag bis zum Beginn der Raummiete zurücktreten. Rücktrittsgesuche sind in schriftlicher Form an die GUTbeACHTEN GmbH, Renteilichtung 1, 45134 Essen, per E- Mail an xxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx oder per Fax an 0201 –0000 0000 zu richten. Bis zu sechs Kalenderwochen vor Mietbeginn kann der Mieter kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor Mietbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50 % der Mietgebühr. Wird die Mietvereinbarung in den letzten vier Kalenderwochen vor Mietbeginn abgesagt, beträgt die Stornierungsgebühr 100 % der Mietgebühr. Stellt der Mieter einen geeigneten Ersatz für die Miete, entfallen o. g. Gebühren. Trotz des vertraglich eingeräumten freiwilligen Rücktrittsrechts bleibt dem Xxxxxx das gesetzliche Widerrufsrecht unbeschränkt erhalten. Die GUTbeACHTEN GmbH ist bei behördlichen Anordnungen (Infektionsschutzgesetz o.ä.) oder aus Gründen höherer Gewalt berechtigt, vom Vertrag auch kurzfristig zurückzutreten. Die Mieter werden in diesem Fall schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) informiert und bereits gezahlte Raummieten werden erstattet, sofern der Mieter der GUTbeACHTEN GmbH seine Bankverbindung schriftlich mitteilt. Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
Freiwilliges Rücktrittsrecht. Der Teilnehmer kann vom Vertrag bis zum Beginn des Seminars zurücktreten. Rücktrittsgesuche sind in schriftlicher Form an die GUTbeACHTEN GmbH, Renteilichtung 1, 45134 Essen, per E- Mail an xxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx oder per Fax an 0201 –0000 0000 zu richten. Bis zu sechs Kalenderwochen vor Seminarbeginn kann der Teilnehmer kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50 % der Seminargebühr, bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 75 % der Seminargebühr. Wird das Seminar in den letzten beiden Kalenderwochen vor Seminarbeginn abgesagt, beträgt die Stornierungsgebühr 100 % der Seminargebühr. Stellt der Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson für das Seminar, entfallen o. g. Gebühren. Trotz des vertraglich eingeräumten freiwilligen Rücktrittsrechts bleibt dem Teilnehmer das gesetzliche Widerrufsrecht unbeschränkt erhalten. Die GUTbeACHTEN GmbH ist bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Referenten oder aus Gründen höherer Gewalt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Teilnehmer werden in diesem Fall schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) informiert und bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet, sofern der Teilnehmer der GUTbeACHTEN GmbH seine Bankverbindung schriftlich mitteilt. Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Nur für Teilnehmer, die durch die Arbeitsagentur/Jobcenter nach SGB II oder III gefördert werden, gilt: Ein kostenfreies und sofortiges Rücktritts- und Kündigungsrecht wird im Fall der Arbeitsaufnahme ebenso eingeräumt wie beim Wegfall der Förderung während des Lehrgangs, die der Teilnehmer nicht zu verantworten hat.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.