Freizonen. 1. Die EFTA-Staaten und Mexiko treffen alle erforderlichen Massnahmen, um zu verhindern, dass Erzeugnisse mit Ursprungsnachweis, die während ihrer Beförde- rung zeitweilig in einer Freizone in ihrem Gebiet verbleiben, dort ausgetauscht oder anderen als den üblichen auf die Erhaltung ihres Zustands gerichteten Behandlungen unterzogen werden.
Appears in 3 contracts
Samples: www.fedlex.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, www.fedlex.admin.ch
Freizonen. 1. 1 Die EFTA-Staaten und Mexiko treffen alle erforderlichen Massnahmen, um zu verhindern, dass Erzeugnisse mit Ursprungsnachweis, die während ihrer Beförde- rung zeitweilig in einer Freizone in ihrem Gebiet verbleiben, dort ausgetauscht oder anderen als den üblichen auf die Erhaltung ihres Zustands gerichteten Behandlungen unterzogen werden.
Appears in 1 contract
Samples: www.fedlex.admin.ch