Common use of Freundliche Grüsse Clause in Contracts

Freundliche Grüsse. Xxxxxx Xxxxxx Legal Counsel Sekretariat des Gerichtshofs Beilagen: - Kopien der jeweiligen Annahmeerklärungen und Lebensläufe der bestätigten Mitglieder des Schiedsgerichts - Kopien der Einleitungsanzeige und der Einleitungsantwort, jeweils mit Beilagen Kopie: Parteien Swiss Arbitration Centre Ltd. Zurich office xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Xxxxxxxxxxxx 00 - X.X. Xxx, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx T. +00 00 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx F. +00 00 000 00 00 Waldmann & Partner Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxxxx Xxxxxxx …@. ch Martin&Sons 0 Xxx xx Xxxxxxx 0000 Xxxx Xxxxxxx …@. ch 0000 Xxxxxx Xxxxxxx …@. ch Sehr geehrte Xxxx Xxxxxx Xxxx geehrte Xxxx Xxxxxx Sehr geehrter Herr Xx. Xxxxxxxxxx Wir danken Xxxx Xxxxxx Xxxxxx für die Bereitschaft, in dieser Angelegenheit als Vorsitzende zu amten. Der Gerichtshof hat Xxxx Xxxxxx als Vorsitzende gemäss Artikel 8(1) der Swiss Rules bestätigt. Eine Kopie der Annahmeerklärung sowie der Lebenslauf von Xxxx Xxxxxx liegen diesem Schreiben zur Information der bereits bestätigten Mitglieder des Schiedsgerichts bei. Hiermit stellen wir dem Schiedsgericht gemäss Artikel 8(5) der Swiss Rules die Akten des Schiedsverfahrens zu. Swiss Arbitration Centre Ltd. Zurich office xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Xxxxxxxxxxxx 00 - X.X. Xxx, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx T. +00 00 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx F. +00 00 000 00 00 Das Schiedsgericht ist nun gebeten, mit dem Schiedsverfahren fortzufahren und dazu direkt mit den Parteien zu korrespondieren. Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat gemäss Artikel 16(2) der Swiss Rules eine elektronische Kopie jeglicher Mitteilungen zwischen den Parteien und dem Schiedsgericht erhält, einschliesslich aller schriftlichen Eingaben, der Beweismittel sowie aller Entscheidungen und Beschlüsse des Schiedsgerichts. Wir bitten Sie, so bald als möglich nach Erhalt der Akten, folgende Verfahrenshandlungen vorzunehmen: • Durchführung einer ersten Verfahrenskonferenz mit den Parteien, um die Organisation des Verfahrens, einschliesslich der Verfahrensordnung, zu besprechen (Artikel 19(2) der Swiss Rules). • Erstellung eines Verfahrenszeitplans für das Schiedsverfahren

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Freundliche Grüsse. Xxxxxx Xxxxxx Legal Counsel Sekretariat des Gerichtshofs Beilagen: - Kopien der jeweiligen Annahmeerklärungen und Lebensläufe der bestätigten Mitglieder des Schiedsgerichts - Kopien der Einleitungsanzeige und der Einleitungsantwort, jeweils Einleitungsantwort mit Beilagen Kopie: Parteien für die klagende Partei - Kopie des heutigen Schreibens des Sekretariats an Xxxx Xxxxxx und Herrn Xx. Xxxxxxxxxx Swiss Arbitration Centre Ltd. Zurich office xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Xxxxxxxxxxxx 00 - X.X. Xxx, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx T. +00 00 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx F. +00 00 000 00 00 Waldmann & Partner Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxxxx Xxxxxxx …@. ch Martin&Sons 0 Xxx xx Xxxxxxx 0000 Xxxx Xxxxxxx …@. ch 0000 Xxxxxx Xxxxxxx …@. ch Sehr geehrte Xxxx Xxxxxx Xxxx geehrte Xxxx Xxxxxx Sehr geehrter Herr Xx. Xxxxxxxxxx Wir danken Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Ihnen für die Ihre Bereitschaft, in dieser Angelegenheit diesem Verfahren als Vorsitzende Mitglieder des Schiedsgerichts zu amten. Der Gerichtshof hat Xxxx Xxxxxx als Vorsitzende Ihre jeweilige Bezeichnung gemäss Artikel 8(1) der Swiss Rules bestätigt. Eine Kopie der Annahmeerklärung sowie der Lebenslauf von Xxxx Xxxxxx Kopien Ihrer jeweiligen Annahmeerklärungen und Lebensläufe liegen diesem Schreiben zur zu Ihrer Information bei. Gemäss Artikel 11(2) der bereits bestätigten Swiss Rules werden die Mitglieder des Schiedsgerichts hiermit aufgefordert, innert 30 Tagen ab Empfang dieses Schreibens gemeinsam die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu bezeichnen. Hierzu legen wir diesem Schreiben die Einleitungsanzeige und die Einleitungsantwort bei, jeweils mit Beilagen. Hiermit stellen wir dem Schiedsgericht Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäss Artikel 8(58(1) der Swiss Rules die Akten Bezeichnung der oder des Schiedsverfahrens zuVorsitzenden ebenfalls der Bestätigung durch den Gerichtshof bedarf. Swiss Arbitration Centre Ltd. Zurich office xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Xxxxxxxxxxxx 00 - X.X. Xxx, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx T. +00 00 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx F. +00 00 000 00 00 Das Schiedsgericht ist nun gebetenBezeichnen die Mitglieder des Schiedsgerichts die Vorsitzende oder den Vorsitzenden nicht innert der angesetzten Frist, mit dem Schiedsverfahren fortzufahren und dazu direkt mit den Parteien zu korrespondieren. Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat so wird der Gerichtshof die Ernennung gemäss Artikel 16(211(2) der Swiss Rules eine elektronische Kopie jeglicher Mitteilungen zwischen den Parteien und dem Schiedsgericht erhält, einschliesslich aller schriftlichen Eingaben, der Beweismittel sowie aller Entscheidungen und Beschlüsse des Schiedsgerichtsvornehmen. Wir bitten Sie, so bald als möglich nach Erhalt bis zur Bestätigung der Akten, folgende Verfahrenshandlungen oder des Vorsitzenden durch den Gerichtshof keine schiedsrichterlichen Handlungen vorzunehmen: • Durchführung einer ersten Verfahrenskonferenz mit den Parteien, um die Organisation des Verfahrens, einschliesslich der Verfahrensordnung, zu besprechen (Artikel 19(2) der Swiss Rules). • Erstellung eines Verfahrenszeitplans für das Schiedsverfahren.

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Freundliche Grüsse. Xxxxxx Xxxxxx Legal Counsel Sekretariat des Gerichtshofs Beilagen: - Kopien − Kopie der jeweiligen Annahmeerklärungen Annahmeerklärung und Lebensläufe der bestätigten Mitglieder des Schiedsgerichts - Kopien der Einleitungsanzeige und der Einleitungsantwort, jeweils mit Beilagen Lebenslaufs von Xxxx Xxxxxx − Verfahrensakten für das Schiedsgericht − Schreiben des Gerichtshofs an die Parteien Kopie: Parteien Swiss Arbitration Centre Ltd. Zurich office xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Xxxxxxxxxxxx 00 - X.X. Xxx, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx T. +00 00 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx F. +00 00 000 00 00 Waldmann & Partner Xxxxxxxxxxxxxxxxx Universität Zürich Rechtswissenschaftliche Fakultät Xxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxxxx Xxxxxxx …@. ch Martin&Sons 0 Xxx xx Xxxxxxx 0000 Xxxx Xxxxxxx …@. ch @... 0000 Xxxxxx Xxxxxxx …@. ch @... Sehr geehrte Damen und Herren Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass der Gerichtshof Xxxx Xxxxxx Xxxx geehrte Xxxxxx auf Bezeichnung von Xxxx Xxxxxx Sehr geehrter Herr und Herrn Xx. Xxxxxxxxxx Wir danken Xxxx Xxxxxx Xxxxxx für die Bereitschaft, in dieser Angelegenheit als Vorsitzende zu amten. Der Gerichtshof hat Xxxx Xxxxxx als Vorsitzende gemäss Artikel 8(1) der Swiss Rules bestätigtals Vorsitzende im rubrizierten Verfahren bestätigt hat. Eine Kopie der Annahmeerklärung sowie der Lebenslauf von Xxxx Xxxxxx liegen diesem Schreiben zur Information der bereits bestätigten Mitglieder des Schiedsgerichts bei. Hiermit stellen wir Die Verfahrensakten wurden dem Schiedsgericht gemäss Artikel 8(5) der Swiss Rules die Akten des Schiedsverfahrens zuheute übermittelt, wie in unserem Schreiben an das Schiedsgericht erwähnt, von dem wir Ihnen anbei eine Kopie zur Kenntnis senden. Swiss Arbitration Centre Ltd. Zurich office xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Xxxxxxxxxxxx 00 - X.X. Xxx, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx T. +00 00 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx F. +00 00 000 00 00 Das Schiedsgericht ist nun Die Parteien werden gebeten, nun direkt mit dem Schiedsverfahren fortzufahren und dazu direkt mit den Parteien Schiedsgericht zu korrespondieren. Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat gemäss Artikel 16(2) der Swiss Rules eine elektronische Kopie jeglicher Mitteilungen zwischen den Parteien und dem Schiedsgericht erhält, einschliesslich aller schriftlichen Eingaben, der Beweismittel sowie aller Entscheidungen und Beschlüsse Beschlüsse. Swiss Arbitration Centre Ltd. Zurich office xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Xxxxxxxxxxxx 00 - X.X. Xxx, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx T. +00 00 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx F. +00 00 000 00 00 Freundliche Grüsse Xxxxxx Xxxxxx Legal Counsel Sekretariat des SchiedsgerichtsGerichtshofs Beilagen: - Kopie des heutigen Schreibens des Sekretariats an das Schiedsgericht Swiss Arbitration Centre Ltd. Zurich office xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Xxxxxxxxxxxx 00 - X.X. Xxx, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx T. +00 00 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx F. +00 00 000 00 00 Xx 0. Wir bitten SieXxxxxxx 0000 xxxxxx fristgerecht die Anträge der Parteien auf Sachverhaltsergänzung ein. Das Schiedsgericht hat die eingegangenen Anträge geprüft und thematisch konsolidiert und zusammengefasst. Fragen, so bald die entweder als möglich nach Erhalt rechtlich irrelevant, als unzulässige Rechtsfragen oder als bereits in den Akten beantwortet erachtet wurden, wurden nicht berücksichtigt. Eben- falls nicht beantwortet wurden Fragen, die zwar höchst relevant sind, aber deren Beantwortung den Argumentationsspielraum der AktenParteien zu stark einschränken würde. Teilweise konnten Fragen zum Sachverhalt nicht oder nur ansatzweise beantwortet werden, folgende Verfahrenshandlungen vorzunehmen: • Durchführung einer ersten Verfahrenskonferenz mit den Parteien, um weil sich die Organisation des Verfahrens, einschliesslich der Verfahrensordnung, zu besprechen (Artikel 19(2) der Swiss Rules)Betei- ligten nicht mehr daran erinnern oder die nachgefragten Dokumente nicht vorhanden oder auffindbar waren. • Erstellung eines Verfahrenszeitplans für das SchiedsverfahrenDie nachfolgend aufgeführten Ergänzungen gelten als von beiden Parteien anerkannte und unbestrittene Tatsachen:

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