Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist"). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Internet Service Provider, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Internet Service Provider
Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch den ISP, bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "BereitstellungsfristBereitstellungstermin"). Wird die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungstermin aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist"). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP IP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISPIP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- 10,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewährenge- währen, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP IP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist"). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP von mmc zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISPmmc, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP der mmc sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist"). Wurde nichts Anderes vereinbart beträgt die Bereitstellungsfrist 4 Wochen. Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Internet Service Provider
Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch VB, bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen sonstigenVoraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "BereitstellungsfristBereitstellungstermin"). Wird die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungstermin aus Gründen, die vom ISP von VB zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISPVB, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt exkl. USt. pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten über schritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP von VB sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der Telekommunikationsdienstleis tungen erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsannahme durch den ISP, bzw. sechs Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4II.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist"„Bereitstellungstermin“). Wird die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungstermin aus Gründen, die vom ISP zu vertreten ver treten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl 13, exkl. USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist des Bereitstel lungstermines zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungs termin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist des Bereit stellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender darüberhinausgehen der Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch CYBERSERVICE, bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "BereitstellungsfristBereitstellungstermin"). Wird die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungstermin aus Gründen, die vom ISP von CYBERSERVICE zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISPCYBERSERVICE, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt exkl. USt. pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist des Bereitstellungstermins zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist des Bereitstellungstermins auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw bzw. nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist"). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP von cyb zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISPcyb, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl exkl. USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP der cyb sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender darüberhinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch den ISP, bzw vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "BereitstellungsfristBereitstellungstermin"). Wird die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungstermin aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- 5,- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen techni- schen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.3.4) geschaffen hat (kurz "„Bereitstellungsfrist"“). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist Bereitstellungs- frist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern Verbrau- chern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw bzw. nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. Pkt 2.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist"). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt nach Ermessen des ISP pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden oblie- genden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen 2.4.)geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist"). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung Überschrei- tung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten über- schritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber dar- über hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit und nicht bei Personenschäden.
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Frist bei der Bereitstellung der Leistungen. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw bzw. nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.3.4) geschaffen hat (kurz "„Bereitstellungsfrist"“). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender darüberhinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
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